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Verhaftung und Lösegelderpressung von 1380

1380 liess der Rat die in der Stadt ansässigen Juden einsperren und erpresste für deren Freilassung hohe Lösegelder.

Der wachsende Geldbedarf von Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat) hatte zur Folge, dass sich nach 1370 wieder vermehrt Juden (Juden) in Bern niederliessen. Entsprechend geriet gegen Ende des 14. Jahrhunderts erneut eine wachsende Zahl von Bürgern in finanzielle Abhängigkeit zu den nichtchristlichen Geldverleihern. Urkunden nennen neben auswärtigen Freiherren wie Peter von Rormoos und Burkhard von Sumiswald auch einflussreiche Kleinräte wie Werner Schopfer, Ludwig Brüggler und Johannes von Krauchthal, die als Schuldner von jüdischen Geldgebern erscheinen.[1] Es kam deshalb wie bereits Ende des 13. Jahrhunderts zu Anfeindungen gegen Juden, welche wohlhabende Bürger und Lombarden (Lombarden und Kawertschen) als unerwünschte Konkurrenz zu ihren eigenen Finanzgeschäften betrachteten. 1380 liess der Rat die in Bern ansässigen jüdischen Geldverleiher (Geldhändler und Wechlser) gefangen nehmen, indem er ihnen rechtswidrige Handlungen vorwarf.[2] Die Juden mussten sich vor dem Stadtgericht verantworten und wurden zur Bezahlung einer Busse von 100 Gulden verurteilt. An Ostern 1386 erneuerten Schultheiss und Rat schliesslich die bereits 1284 erlassene Bestimmung, dass lamparten und juden ausstehende Geldschulden nur höchstens bis nach Ablauf eines Jahres einfordern konnten.[3] Die Satzung legte fest, daz enkeiner unsers rates, zweihunderten, heimlicher, venren noch amtlüten wie bisher für die Schulden eines Bürgers bei den Geldwechslern verantwortlich mehr gemacht werden konnte.[4]

Roland Gerber, 14.07.2018



[1]    Die Bürger bezahlten den Juden jeweils einen Wochenzins von 2 Pfennigen auf ein ausgeliehenes Pfund (0,8 Prozent); Gustav Tobler: Zur Geschichte der Juden im alten Bern bis 1427, in: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 12 (1889), S. 336-367, hier 343f.

[2]    Denne von dien juden, alz si gefangen waren und si dien burgern von ir unzuchten ze bessrung gaben 100 guldin; Welti, Stadtrechnungen 1380/II, S. 154; sowie: Denn umb drije rafen zu dien barren [Schranken], do man die juden ze gericht furte 3 Schilling; Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1375-1384, Bern 1896, hier Stadtrechnungen 1380/II, S. 161.

[3]    SSRQ Bern I/2, Nr. 98, S. 46f.

[4]    Noch im April 1385 verpflichteten sich Schultheiss und Rat gegenüber Simon Mennli dem Juden, unserm lieben burger, zur Bezahlung eines Kredits von 619 Gulden, dessen Rückerstattung und Verzinsung der Schultheiss Otto von Bubenberg zusammen mit 16 weiteren Ratsherren als sogenannte Giselbürgen garantierte; FRB/10, Nr. 649, S. 310 (7. April 1385).

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