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Lombarden und Kawertschen

Den aus Südeuropa zugewanderten Geldhändlern gelang es trotz anfänglicher Anfeindungen, in den Kreis der regimentsfähigen Bürger aufzusteigen.

Nach dem Pogrom von 1293 (Pogrom von 1293) übernahmen Lombarden und Kawertschen[1] die Kreditgeschäfte mit den Bürgern.[2] Diesen aus Südeuropa zugewanderten Geldhändlern (Geldhändler und Wechsler) kam mit dem Ausgreifen Berns auf die Landschaft seit dem beginnenden 14. Jahrhundert (Herrschaftsbildung auf dem Land 1298 bis 1415) eine wachsende ökonomische und politische Bedeutung zu. Der latente Geldmangel der in der Nachbarschaft der Stadt begüterten Adligen (Weltliche und geistliche Gerichtsherren) zwang diese, Kredite bei italienischen und französischen Geldverleihern aufzunehmen. Die Adligen mussten die von ihnen gemachten Darlehen in der Regel mit Besitzanteilen ihrer Gerichts- und Grundherrschaften auf dem Land verbürgen. Da die ausgegebenen Kredite jedoch von Schuldnern nur selten termingerecht an Lombarden und Kawertschen zurückbezahlt werden konnten, gingen im 14. Jahrhundert laufend Herrschaftsrechte in Form von Pfandschaften in den Besitz städtischer Gläubiger über (Schuldenpolitik des Rats im 14. Jahrhundert). Da sich neben auswärtigen Geldwechslern auch die im Edelmetallhandel reich gewordene Schultheissenfamilie der Münzer (Familie Münzer) sowie andere führende Ratsgeschlechter wie die von Seedorf dem lukrativen Kreditgeschäft zuwandten, begann auch der Rat einen immer stärkeren Einfluss auf die Darlehensgeschäfte der Bürger auszuüben.[3] Insbesondere erkannte er, dass überschuldete Adlige mit Hilfe von Darlehen in eine wirtschaftliche Abhängigkeit zur Stadt gebracht werden konnten. Diese wirtschaftliche Abhängigkeit liess sich jederzeit in eine politische umwandeln, indem der Rat Schuldtitel in einer Hand vereinigte und die Adligen zur Bezahlung ihrer Schulden aufforderte.

Lombardische Geldhändler übernehmen die Kreditgeschäfte der Juden

Wie schon zu Beginn des 14. Jahrhunderts waren es auch im 15. Jahrhundert die aus der Lombardei zugewanderten Geldhändler, welche die Darlehensgeschäfte der 1427 vertriebenen Juden übernahmen. Bereits 1401 und 1405 erwarben nicht weniger als zwölf auswärtige Kaufleute das bernische Bürgerrecht. Johannes, Peter und Martin Carolett, Crestentinus de Insula (Genua) sowie die drei Brüder Anton, Jakob und Bartholomäus von Tronmenogo stammten aus Norditalien.[4] Die zugewanderten Gedingbürger (Gedingbürger) versprachen, jährlich am St. Andreastag zwischen einem und vier Gulden an den Stadtsäckel (Säckelmeister) zu entrichten. Im Gegenzug befreite sie der Rat von Bürgerpflichten (Bürgerpflichten) wie Steuerleistung und Wehrdienst. Ausserhalb der Stadtmauern genossen die Lombarden zudem wie ander unser ingesessner burger Zollfreiheit. In Bern mussten sie hingegen die von ihnen gehandelten Waren verzollen. Erst wenn sich die Kaufleute husheblich in der Stadt (Stadtrecht) niederliessen, sollten sie fry sitzen wie die übrigen Bürger. Den Gerichtsstand der Lombarden beschränkte der Rat auf das Fronfastengericht, wobei er sich vorbehielt, den Kaufleuten enent dem lampparten gebirg nit gebunden sin ze helffenne.[5] Während Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat) diese Bestimmung gegen die Juden (Juden) konsequent durchsetzten und im 15. Jahrhundert nur noch getaufte Juden im städtischen Herrschaftsgebiet duldeten, waren die italienischen Geldkaufleute von der angedrohten Vertreibung – wenn überhaupt – nur für kurze Zeit betroffen.[6] Bereits 1439 wird mit Jakob dem Lombarden erneut ein italienischer Kaufmann in den Satzungsbüchern genannt. Dieser war seit längerer Zeit in Bern ansässig, wobei ihm der Rat erlaubte, sich für die Dauer von eineinhalb Jahren bei seiner Familie in Norditalien aufzuhalten.[7] Im Tellbuch von 1448 (Tellbuch von 1448) erscheinen nicht weniger als 14 Lombarden, die in Bern wohnten und regelmässig Geschäfte mit der Bürgerschaft abwickelten.

Roland Gerber, 14.07.2018



[1]    Der Begriff «Kawertschen» leitet sich von der südfranzösischen Stadt Cahors ab:  J. J. Amiet: Die französischen und lombardischen Geldwucherer des Mittelalters, namentlich in der Schweiz, Zürich 1877, S. 13-28.

[2]    Zur Geschichte der lombardischen Geldwechsler in Bern vgl. J. J. Amiet: Die französischen und lombardischen Geldwucherer des Mittelalters, namentlich in der Schweiz, Zürich 1877, S. 54-73.

[3]    Vgl. dazu Urs Martin Zahnd: Berns Bündnis- und Territorialpolitik in der Mitte des 14. Jahrhunderts, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 53 (1991), S. 21-59, hier 33-36.

[4]    Udelbuch von 1389, Staatsarchiv Bern, B XIII 28, S. 392.

[5]    Udelbuch von 1389, Staatsarchiv Bern, B XIII 28, S. 217.

[6]    Die einzigen Nachrichten über Juden, die sich im 15. Jahrhundert im bernischen Herrschaftsgebiet aufhielten, betreffen getaufte Juden. Diese erhielten vom Rat jeweils ein Almosen von einem Pfund geschenkt; Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1430-1452, Bern 1904, hier Stadtrechnungen 1443/I, S. 157 und 1452/II, S. 280. 1441 liess der Rat verschiedene jüdische Kaufleute in Aarburg gefangen nehmen, die dz gleit verfuert [umgangen] hant; Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1430-1452, Bern 1904, hier Stadtrechnungen 1441/I, S. 121. Zwei Gulden bezahlte der Säckelmeister einem armen Knecht aus Brugg, dem die juden von Rafenspurg sin kint ermurten; ebda.: Stadtrechnungen 1430/I, S. 4.

[7]    SSRQ Bern I/2, Nr. 214, S. 150f. (1. Februar 1439).

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