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Nydeggkapelle

Die Nydeggkapelle entwickelte sich im 15. Jahrhundert zum kirchlichen Zentrum für die Bevölkerung am Stalden und in der Matte.

Das wichtigste kirchliche Gebäude im Osten Berns war die im Jahre 1346 geweihte Nydeggkapelle.[1] Während die Matte (Matte) und die Badgasse mit der Fertigstellung der Münsterplattform am Ende des 15. Jahrhunderts geradezu in den Windschatten der städtischen Pfarrkirche (Pfarrkirche von St. Vinzenz) gerieten, beschlossen Schultheiss und Rat, die nach 1268 an der Stelle der zähringischen Stadtburg errichtete Nydeggkapelle zwischen 1480 und 1494 zu einem repräsentativem Gotteshaus mit beherrschendem Glockenturm umzubauen. Der Rat trug damit der Entwicklung Rechnung, dass sich die Nydeggkapelle seit dem 14. Jahrhundert zum religiösen Zentrum für die Bevölkerung am Stalden (Nydeggstalden) und in der Matte entwickelt hatte. Konrad Justinger berichtet fürs Jahr 1418, als auf der Nydeggkapelle ein Dachreiter mit einer Glocke aufgesetzt wurde: [...] in dem mertzen [März], wart die zitglog ufgehenket ze Nidegg, den[en] am Stalden und an der Matten ze lieb.[2]

Das Patronatsrecht der Nydeggkapelle besass bis 1484 der Deutsche Orden. Dort unterhielt er neben dem der heiligen Maria Magdalena geweihten Hauptalter noch zwei Seitenaltäre. Um das Ansehen der Ende des 15. Jahrhunderts neu erbauten Kirche bei der Stadtbevölkerung zu erhöhen, stiftete der Rat 1499 zum Seelenheil der in der Schlacht bei Dornach gefallenen Bürger eine Jahrzeit[3], die jeweils am St. Magdalenentag (22. Juli) begangen wurde. Zugleich erhielten die Besucher der Nydeggkirche einen zehnjährigen Ablass für ihre Sünden, wenn sie das Gotteshaus an Feiertagen aufsuchten und die Messe lesenden Priester mit Stiftungen bedachten.

Roland Gerber, 17.02.2018



[1]    Kdm Bern V, S. 233-240; sowie Hans Morgenthaler: Bilder aus der älteren Geschichte der Stadt Bern, Bern 1935 (2. Auflage), S. 103f.

[2]    Gottlieb Studer (Hg.): Die Berner Chronik des Conrad Justinger, Bern 1871, Nr. 460, S. 285.

[3]    Die Jahrzeit ist ein Gedächtnisgottesdienst, der von den Priestern am Jahrestag eines Verstorbenen im Auftrag von dessen Familie zelebriert wird.

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