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Mattemühlen und Aareschwelle

Die Mühlen in der Matte und die Nutzung der Aareschwelle waren städtische Monopole, die der Rat gegen einen jährlichen Zins an einzelne Stadtbürger verlieh.

Die Mühlen, Stampfen, Schleifen und Sagen (Säge- und Schleifmühlen) in der Matte (Matte) hatten für die Versorgung der Stadtbevölkerung mit Lebensmitteln und Gewerbeerzeugnissen eine existentielle Bedeutung. Der Rat legte deshalb die von den Müllern und Sagern zu beziehenden Tarife in speziellen Ordnungen fest.[1] Die Getreidemühlen (Getreidemühlen in der Matte) waren städtische Monopolbetriebe. Die Bauern in der Umgebung hatten ihr Getreide ausschliesslich in den städtischen Mühlen mahlen zu lassen. Die Müller verteilten das Mehl anschliessend an die Kunden weiter.[2] Zusätzliche Einnahmen entstanden der Stadt durch die Verleihung der Aareschwelle (Aareschwelle) mit Scheune und Schwellenmatte inklusive Fischenzen (Fischereirechten) an einzelne Bürger. Diese erbrachten im Jahr 1405 jährlich 10 Gulden und seit 1447 12 Gulden an Lehenszins.[3] Für den Unterhalt der Schwelle war der städtische Schwellenmeister (Schwellenmeister) verantwortlich. Dieser war gleichzeitig auch Schiffsmann und Fischer. Der Schwellenmeister hatte dafür zu sorgen, dass weder die Rechen zu den Mühlekanälen noch die Schwelle durch Treibgut verstopft oder beschädigt wurden.[4] Darüber hinaus musste er ständig zwei Aareschiffe, ein kleines und ein grosses, im Namen der Stadt unterhalten (Schiffländte und Schiffswerkstatt).

Roland Gerber, 10.02.2018



[1]    So kostete zum Beispiel das Mahlen eines Mütt Dinkels zusammen mit dem Transport einen Schilling. Die beim Mahlbetrieb anfallenden Rückstände sollten gänzlich den Kunden gehören; SSRQ Bern Stadt II/2, Nr. 10, S. 4f. Weitere Müllerordnungen sind aus den Jahren 1457, 1481, 1491, 1501, 1521 und 1529 überliefert. Vgl. dazu Margret Graf-Fuchs: Das Gewerbe und sein Recht in der Landschaft Bern bis 1798 (Berner Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Beihefte 2), Bern 1940, S. 124-133.

[2]    Vgl. dazu Anne-Marie Dubler: Müller und Mühlen im alten Staat Luzern. Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des luzernischen Landmüllergewerbes vom 14. bis 18. Jahrhundert (Luzerner Historische Veröffentlichungen 8), Luzern/München 1978.

[3]    Zinsrodel und Urbar, auch Zölle und Geleit der Stadt Bern 1426-1448, Stadtachiv Bern, SAB_A_10_3, S. 851; sowie Zinsrödel 1405 und 1429, Staatsarchiv Bern, B VII 2311, S. 15 und 99.

[4]    Roland Gerber: Öffentliches Bauen im mittelalterlichen Bern. Verwaltungs- und finanzgeschichtliche Untersuchung über das Bauherrenamt der Stadt Bern 1300 bis 1550 (Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 77), Bern 1994, S. 103-105.

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