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Zunfthäuser zu Ober- und Niedermetzgern

Die Zunfthäuser zu Ober- und Niedermetzgern befanden sich in direkter Nachbarschaft der oberen und niederen Fleischschal.

Vorwiegend funktional erklären lassen sich die Standorte der Zunfthäuser von Ober- und Niedermetzgern. Sie standen in nächster Nachbarschaft zu den beiden Fleischschalen (Obere und Niedere Fleischschal) an der Kram- und Gerechtigkeitsgasse. Dies erlaubte es den Metzgern, die Verkaufsstände ihrer Mitglieder zu beaufsichtigen. Zu Beginn des 15. Jahrhunderts erwarben die Niedermetzgern ihr Zunfthaus an der oberen Gerechtigkeitsgasse, während die Obermetzgern nach dem überlieferten Kaufbrief vom 6. August 1420 ein Haus in der südlichen Häuserzeile der Kramgasse bezogen.[1] Ebenfalls im Besitz der oberen Metzgergesellschaft befand sich eine direkt gegenüber liegende Liegenschaft an der Kramgasse.[2] Mit dem Abbruch der beiden Fleischschalen um 1468 wurde die Teilung in eine obere und untere Metzgerstube schliesslich aufgegeben, und die Niedermetzgern zogen zu ihren Berufsgenossen an der Kramgasse (Entstehung spezieller Gewerbebezirke).

Roland Gerber, 17.02.2018



[1]    Die Verkaufsurkunde ist als spätere Abschrift überliefert.

[2]    Udelbuch von 1389, Staatsarchiv Bern, B XIII 28, S. 321.

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