Richtplan Energie
Der Richtplan Energie der Stadt Bern ist ein Planungsinstrument zur Neuausrichtung der Energieversorgung. Die Energieversorgung soll von heute vorwiegend fossiler und atomarer Produktion, in den kommenden 20 Jahren vermehrt auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden.

Der Richtplan Energie ist ein behördenverbindliches* Ziel- und Planungsinstrument zum Umbau der Energieversorgung von atomaren und fossilen Energieträgern (AKW, Heizöl, Erdgas) auf erneuerbare (Sonne, Wind, Wasser, Umweltwärme, Biomassevergärung, Holz, Nah- und Fernwärme). Er umfasst sowohl die Strom- als auch die Wärmeversorgung.
Ziele
Die Ziele gemäss kantonalen Vorgaben sind wie folgt:
- 70 Prozent erneuerbare Energie in der Wärmeversorgung
- 80 Prozent erneuerbare Energie bei der Stromversorgung
- 20 Prozent Reduktion des Wärmeverbrauchs dank Effizienzgewinnen
- Limitierung der Stromverbrauchszunahme auf 5 bis 17.5 Prozent
- Nach dem Willen der Berner Stimmberechtigten Ausstieg aus der Atomenergie bis 2039
Zugunsten eines effektiven Umwelt- und Klimaschutzes braucht es eine grundlegende Neugestaltung der Energieversorgung. Der Richtplan Energie dient als Wegweiser und Planungsinstrument, wie diese Ziele erreicht werden können.
Das Erreichen der Ziele des Richtplans im Strom- und Wärmebereich obliegt weitgehend dem städtischen Energieversorger ewb.
Als behördenverbindliches Instrument gilt keine Grundeigentümerverbindlichkeit für Private. Umso mehr ist für die Zielerreichung des Richtplans jede Einzelne und jeder Einzelne aufgefordert auf freiwilliger Basis seinen Beitrag zu leisten:
- Sie können Ihren Strombedarf einerseits mit Effizienzmassnahmen (Bspw.: Energieetikette bei Geräten beachten) reduzieren und andererseits mit erneuerbarer Energie decken - sowohl als Eigentümer- als auch als Mieterschaft.
- Bei der Wärmeversorgung ist neben energetischen Sanierungsarbeiten zur Energieeinsparung beim Heizungsersatz wo möglich auf erneuerbare Energieträger umzusteigen.
Der Richtplan im Detail
Detaillierte Informationen zum Richtplan Energie der Stadt Bern finden Sie hier:
- Kurzfassung (PDF, 854.2 KB): Enthält die wichtigsten Informationen zum Richtplan Energie. Die Kurzfassung ist kein offizielles Dokument. Sie dient dem Überblick und dem Einstieg in die Thematik.
- Erläuterungsbericht (PDF, 3.4 MB): Enthält alle wichtigen Grundlagen, Hintergrundinformationen und Erklärungen zu den Massnahmenblättern und der Richtplankarte.
- Massnahmenblätter (PDF, 543.0 KB): Zeigen, wie die gesetzten Ziele erreicht werden können.
Das folgende Video bietet einen spielerischen Zugang zum Inhalt des Richtplans Energie.
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* Behördenverbindlich heisst, der Richtplan ist für die öffentliche Verwaltung verbindlich (Stadt, Kanton und Bund), nicht aber für private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Mit einer Anpassung der baurechtlichen Grundordnung könnten Teile des Richtplans per Volksabstimmung in Zukunft grundeigentümerverbindlich gemacht werden.