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Alltagslärm / Verhaltenslärm

Lärm, der direkt oder indirekt durch alltägliche Aktivitäten von Menschen erzeugt wird.

Alltagslärm wird auch als «untechnischer Lärm» bezeichnet. Darunter fällt Schall, welcher sich keiner technischen Anlage zuordnen lässt. Unter die Begriffe Alltagslärm und Verhaltenslärm fallen die verschiedensten Lärmarten, für die in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) weder Belastungsgrenzwerte noch Beurteilungsmethoden festgelegt sind, wie z.B. Lärm von Freizeitaktivitäten, von Gartengeräten (Rasenmäher, Laubbläser usw.), von Glocken, von Tierhaltungen und Tierschreckanlagen, von privaten Veranstaltungen.

Damit geräuschintensive Alltagstätigkeiten nicht zu Lärmbelästigungen werden, bestehen Ruhezeiten und Verhaltensregeln:

  • Es gibt eine Mittagsruhezeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr für lärmige Arbeiten mit Werkzeugen und technischen Geräten.
  • Für lärmige Arbeiten mit Werkzeugen und technischen Geräten gelten auch frühere Nachtruhezeiten ab 20:00 Uhr.
  • Die allgemeine Nachtruhezeit ist ab 23:00 Uhr. Freitags und samstags ist die allgemeine Nachtruhezeit in der Oberen Innenstadt ab 24:00 Uhr. Der Perimeter in der diese verkürzte Nachtruhezeit gilt, ist auf dem Stadtplan  einsehbar.
  • Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Lärmreglement der Stadt Bern und in der Lärmverordnung der Stadt Bern.

Zuständigkeit

Ihr Ansprechpartner bei übermässigen Lärmeinwirkungen durch Alltagslärm und Verhaltenslärm ist die Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern.

Für Alltags- und Verhaltenslärmsituationen gibt es keine allgemein gültige Beurteilungsmethode mit zahlenmässigen Grenzwerten. Es ist daher jeweils eine Einzelfallbeurteilung notwendig.

Weitere Informationen.

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