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Informationen für Anbietende zu dem Nachweis Lohngleichheit bei städtischen Aufträgen

Per 1. Februar 2022 wurde die revidierte Beschaffungsverordnung (VBW, SSSB 731.21) der Stadt Bern in Kraft gesetzt. Bezüglich der Einhaltung der Lohngleichheit gibt es eine wesentliche Neuerung: Unternehmen haben ab Stufe Einladungsverfahren (Auftragsvolumen über Fr. 100'000.00) gestützt auf Art. 3a VBW den Nachweis über die Einhaltung der Lohngleichheit von Frauen und Männern zu erbringen. Ausgenommen sind Unternehmen, welche weniger als 10 Mitarbeitende oder Mitarbeitende ausschliesslich eines Geschlechts beschäftigen. Der Nachweis muss innert 60 Tagen nach Erteilung des Zuschlags erfolgen. Die für den Nachweis verwendeten Lohndaten (Referenzmonat) dürfen bei der Zuschlagserteilung nicht älter als 48 Monate sein.

Welche Nachweise werden anerkannt?

Als Nachweis für die Einhaltung der Lohngleichheit von Frauen und Männern gelten:

  • Lohngleichheitsanalyse gemäss Artikel 13a des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG, SR 151.1) für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden. Der Fachstelle Beschaffungswesen (FaBe) ist der Analysebericht und der formelle Prüfbericht vorzulegen.
  • Selbsttest mit Logib Modul 1 (für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden) oder Modul 2 (für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden). Hier ist der FaBe der Nachweis aus dem Webtool Logib beizulegen.
  • Logib-Analyse durch Dritte mit Modul 1 oder 2 (Analysebericht vorlegen)
  • Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle (Bestätigung inkl. Ergebnis vorlegen)
  • Analyse mit einer anderen anerkannten Methode nach Art. 13c GlG (Nachweis vorlegen).

Logib besteht aus zwei Modulen. Modul 1 beruht auf einer statistischen Methode und ist daher besonders für grössere Betriebe mit vielen Mitarbeitenden gut geeignet. Kleinere Unternehmen können das neue Modul 2 verwenden. Nach abgeschlossener Lohngleichheitsanalyse im Selbsttest generiert das Webtool einen Nachweis. Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung (EBG) stellt unter www.logib.ch die Tools sowie detaillierte Informationen, Anleitungen und eine Helpline zur Verfügung.

Wann ist die Lohngleichheit eingehalten bzw. deren Nachweis mit Logib erbracht?

Bei Nachweisen, die bis zum 23. Januar 2024 mit dem Standard-Analyse-Tool des Bundes Logib erstellt wurden, gilt die Lohngleichheit als eingehalten, wenn im Modul 1 die Toleranzschwelle nicht überschritten wurde und im Modul 2 das Ergebnis nicht auf der höchsten Risikostufe «sehr hohes Risiko» liegt. Bei Analysen, die ab dem 24. Januar 2024 erstellt wurden, dürfen im Modul 1 der Grenzwert von 5% und im Modul 2 der Grenzwert und das Robustheitsmass von 5 nicht überschritten werden.

Sie sind so kalibriert, dass sie in Modul 1 und 2 trotz unterschiedlicher Methoden vergleichbar «streng» sind.

Wie gross ist der Aufwand für die Erstellung eines Nachweises mit Logib?

Der Aufwand ist bei einer erstmaligen Lohngleichheitsüberprüfung grösser, weil die Da-ten erst aufbereitet werden müssen. Logib stützt jedoch auf die gleichen Daten ab, die das Bundesamt für Statistik für die Lohnstrukturerhebung bei Unternehmen stichprobe-weise erhebt. Die Lohndaten sind in der Regel also bereits vorhanden. Der Aufwand sinkt mit jeder weiteren Überprüfung.

Aufwand für Logib Modul 1 (ab 50 Mitarbeitenden)
Für eine erste Analyse sollten ca. zwei Arbeitstage eingeplant werden. Für nachfol-gende Analysen halbiert sich diese Zeit. Nach dem Einlesen der Daten in Logib ist die Auswertung in wenigen Minuten verfügbar.

Aufwand für Logib Modul 2 (2 bis 99 Mitarbeitende)
Die Lohngleichheitsanalyse nimmt inklusive Vorbereitung der Daten bei der erstmaligen Durchführung etwa einen halben Tag bis zu einem Tag in Anspruch. Nach dem Einlesen der Daten in Logib ist die Auswertung in wenigen Minuten verfügbar.

Das Standard-Analyse-Tool des Bundes Logib zeigt den Unternehmen die Ergebnisse mittels wertvoller und gut aufbereiteter Grafiken im sogenannten «Cockpit». Das Tool enthält zudem eine Funktion, die den Nachweis als Beilage zur Selbstdeklaration im Be-schaffungswesen auf Knopfdruck mit allen nötigen Angaben direkt generiert. Das Arbeiten mit Logib bietet den Unternehmen daher unabhängig von einer konkreten Beschaffung einen Mehrwert.

Dokumente zur Lohngleichheit

Dokumente zur Lohngleichheit
Titel Bearbeitet
Fragebogen Nachweis Lohngleichheit (PDF, 855.8 KB) 02.02.2024
Merkblatt Nachweis Lohngleichheit im Beschaffungswesen (PDF, 141.2 KB) 02.02.2024

Weitere Informationen.

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