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Parkkarten Quartiere / Parkkartenzonen

Berechtigung zum Bezug von Parkkarten

  • Anwohnerinnen und Anwohner der betreffenden Parkkartenzonen für leichte Motorwagen (in der Regel Personenwagen), die im Fahrzeugausweis an erster Stelle auf ihren Namen und ihre Adresse lauten.
  • Geschäftsbetriebe mit Sitz oder Betrieb in der betreffenden Parkkartenzone für leichte Motorwagen, die im Fahrzeugausweis auf den Geschäftsnamen lauten.
  • Geschäftsbetriebe mit Sitz ausserhalb der Parkkartenzone, wenn diese zur Arbeitserledigung zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Das Fahrzeug (leichter Motorwagen) muss im Fahrzeugausweis auf den Geschäftsnamen lauten.
  • «Andere gleichermassen Betroffene»: Dabei handelt es sich zum Beispiel um Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter mit ihren eigenen Fahrzeugen (im Fahrzeugausweis an erster Stelle auf ihren Namen eingetragen).

    Gebühren

    Die Gebühren werden gestützt auf das Reglement vom 21. Mai 2000 über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung Bern (Gebührenreglement; GebR) erhoben.

    • CHF 264.00 pro Jahr (CHF 22.00 pro Monat; Mindestbezugsdauer 3 Monate) für Berechtigte mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Stadt Bern.
    • CHF 660.00 pro Jahr (CHF 66.00 pro Monat; Mindestbezugsdauer 3 Monate) für die «anderen gleichermassen Betroffenen».

    Geltungsbereich

    Die Parkkarten erlauben das zeitlich unbeschränkte Parkieren in der auf der Parkkarte bezeichneten und entsprechend signalisierten Zone auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht. Die Parkkarte gilt nur für das darauf vermerkte Fahrzeug (Kontrollschildnummer).

    4- und 24-Stunden-Parkkarten

    Für Besucherinnen und Besucher der Stadt Bern stehen 4- und 24-Stunden-Parkkarten zur Verfügung. Diese können für CHF 9.00 bzw. CHF 16.00 an allen Ticketautomaten von BERNMOBIL gelöst werden (gültig ab Bezug). Sie können auch formlos und zum selber ausfüllen an folgenden Stellen bezogen werden:

    • Polizeiinspektorat der Stadt Bern, Predigergasse 5 (07.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr)
    • Polizeiwache Süd, Bernstrasse 100 (07.00 bis 18.00 Uhr)
    • Polizeiwache Ost, Brunnadernstrasse 42 (07.00 bis 18.00 Uhr)
    • Polizeiwache Neufeld, Neubrückstrasse 166, Park + Ride Neufeld (08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr)
    • Polizeiinspektorat der Stadt Bern, Predigergasse 5 (07.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr)

    Diese Parkkarten erlauben das Parkieren in den signalisierten Zonen mit Parkscheibenpflicht. 

    Auskunft / Gesuchsformulare / Parkkarten

    Auskünfte, Gesuchsformulare - auch für Spezialfälle - sowie Parkkarten erhalten Sie an folgender Adresse:

    Polizeiinspektorat der Stadt Bern
    1. Stock, Büro 109
    Predigergasse 5
    Postfach
    3000 Bern 7

    Tel. 031 321 52 17
    Montag bis Freitag, 07.00 bis 11.30 und 12.30 bis 16.00 Uhr

    paka@bern.ch


    Polizeiinspektorat
    Predigergasse 5
    Postfach
    3000 Bern 7

    031 321 51 51
    031 321 52 09

    Öffnungszeiten:

    Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei /
    Fundbüro

    Montag bis Freitag
    10.00 - 16.00 Uhr durchgehend

    Donnerstag
    10.00 - 18.00 Uhr durchgehend


    Übrige Büros
    Montag bis Freitag
    09.00 - 11.30 und
    14.00 - 16.00 Uhr

    Anfahrt:

    Linien 6, 7, 8, 9, 10, 19
    Haltestelle Zytglogge resp.
    Kornhausplatz