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Parkkarten Quartiere

Wohnen Sie in einem Quartier in der Stadt Bern und möchten eine Parkkarte?

Parkkarte von zu Hause aus beantragen

Mit dem Webformular können Sie Ihre Parkkarte bequem von zu Hause aus beantragen.

Wichtig zu wissen:

  • Parkkarten werden für leichte Motorwagen erteilt – in der Regel sind dies Personenwagen.
  • Die Stadt Bern ist in Parkkartenzonen unterteilt. Parkkarten gelten jeweils in der bewilligten Zone. Bitte beachten Sie die Signalisation vor dem Parkieren.
  • Falls Sie sich für eine Parkkarte in der Innenstadt interessieren, gelten andere Grundlagen. Bitte besuchen Sie unsere Seite Innenstadt.
  • Erstmaliger Bezug einer Parkkarte: Online-Bestellung möglich
  • Verlängerung der bestehenden Parkkarte: bitte nutzen Sie das Kontaktformular

 Wer bekommt eine Parkkarte?

  • Anwohnerinnen und Anwohner der betreffenden Parkkartenzone
    Ihr Name und Ihre Adresse stehen an erster Stelle im Fahrzeugausweis. Sie sind schriftenpolizeilich an der gleichen Adresse angemeldet.
  • Geschäftsbetriebe mit Sitz oder Betrieb in der betreffenden Parkkartenzone
    Das Fahrzeug lautet im Fahrzeugausweis auf den Geschäftsnamen.
  • Geschäftsbetriebe mit Sitz ausserhalb der Parkkartenzone, wenn diese zur Arbeitserledigung zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind.
    Das Fahrzeug lautet im Fahrzeugausweis auf den Geschäftsnamen.
  • Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter in der betreffenden Parkkartenzone
    Ihr Name und Ihre Adresse stehen an erster Stelle im Fahrzeugausweis.

Wo ist die Parkkarte gültig?

Die Parkkarte

  • erlaubt das zeitlich unbeschränkte Parkieren auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht in der auf der Karte gedruckten Zone
  • gilt nur für das auf der Karte vermerkte Kontrollschild

Wo gilt sie nicht?

  • Gebührenpflichtige Parkplätze / Parkplätze ohne Parkscheibenpflicht / Reservierte Parkfelder

Wichtig:

  • Die Parkkarte gilt nur in der auf der Parkkarte genannten und entsprechend signalisierten Zone.
  • Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Sie sind auch mit Parkkarte verpflichtet, zeitlich beschränkte Verfügungen von Verkehrsmassnahmen zu beachten. Dies können beispielsweise Parkierverbote wegen Bauarbeiten oder während Veranstaltungen sein.
  • Die Parkkarte wird für die Dauer eines Jahres ab Ausstelldatum (Monat) erteilt. Die kürzeste Gültigkeitsdauer beträgt in jedem Fall drei Monate.
  • Wird die Parkkarte vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgegeben, wird die Gebühr für die nicht angebrochenen Monate zurückerstattet (bis auf die Mindest-Gültigkeitsdauer von drei Monaten).

Parkkartenzonen

Die Parkkarten-Zonen sind online im Stadtplan ersichtlich.

  1. Sie wählen Stadtplan
  2. Rubrik «Suchen»: Eingabe Ihrer Adresse

Übersicht Bewilligungsarten und Gebühren

  • Berechtigte mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Stadt Bern:
    Fr. 264.00 pro Jahr
  • Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter:
    Fr. 660.00 pro Jahr

Bezugsmöglichkeiten

  • Online (erstmaliger Bezug): Sie können die Karte online via Formular beantragen. Die Verrechnung der Kosten erfolgt elektronisch. Die Karte wird Ihnen per Post zugestellt. Nötige Beilage in elektronischer Form für nicht in Bern zugelassene Fahrzeuge: Fahrzeugausweis oder Fahrzeugbrief.
  • Wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten, bringen Sie bitte mit: Ausgefülltes Gesuchsformular (siehe Downloads), Fahrzeugausweis oder Fahrzeugbrief

Weitere Informationen.

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