Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

9. März 2026 | Gemeinderat, Direktionen

Durchgangsplatz für Jenische und Sinti

Wie in den vergangenen Jahren stellt die Stadt Bern auch in diesem Jahr für Jenische und Sinti im Hinteren Schermen einen provisorischen Durchgangsplatz mit insgesamt 20 Stellplätzen zur Verfügung. Auch dieses Jahr wird der Platz bereits Mitte März geöffnet. Dies entspricht einem immer wieder geäusserten Bedürfnis der Schweizer Fahrenden. In Betrieb ist der Platz vom 9. März bis 19. Oktober 2026. Während der BEA wird das Gelände von BERNEXPO als Parkplatz benötigt und steht den Fahrenden in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Der Kanton, dem das Grundstück gehört, übernimmt wiederum die Einrichtungskosten für den Durchgangsplatz. Für dessen Betrieb ist die Stadt Bern zuständig. Die Nutzungsbedingungen werden in einem Gebrauchsleihvertrag zwischen der Stadt Bern und der BERNEXPO AG als Mieterin des Grundstücks geregelt. Eine Platzordnung legt die An- und Abmeldung, die Nutzungsregeln sowie die Benützungsgebühren für den Durchgangsplatz fest.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile