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29. Juni 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Städtisches Klimareglement soll Verbindlichkeit schaffen

Der Gemeinderat will in seiner Klimapolitik einen Schritt weitergehen. Mit einem neuen städtischen Klimareglement soll auf Stadtgebiet eine Verbindlichkeit geschaffen werden, die über diejenige des städtischen Richtplans Energie hinausgeht. Das Reglement soll die Umsetzung des internationalen Klimaübereinkommens von Paris sicherstellen und trägt den Anliegen verschiedener politischer Vorstösse Rechnung. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, die Teilrevision der Bauordnung im Bereich Energie abzubrechen. Dies, nachdem der Kanton in der Vorprüfung wesentliche Punkte der Vorlage mangels gesetzlicher Grundlage als nicht genehmigungsfähig beurteilt hatte.

Die Umsetzung des Richtplans Energie hat für die Stadt Bern hohe Priorität. Der Gemeinderat hat 2014 mit dem behördenverbindlichen Richtplan Energie und 2015 mit der Energie- und Klimastrategie 2025 die Weichen gestellt, um das Klima effizienter zu schützen und den Energieverbrauch zu reduzieren. Die CO2-Emissionen konnten in den letzten acht Jahren um rund eine Tonne CO2 auf fünf Tonnen pro Kopf reduziert werden. Die Herausforderungen bei der Umsetzung nehmen aber zu und der Handlungsbedarf bleibt gross. Um seine Strategie weiterhin effizient verfolgen zu können, hat der Gemeinderat nun die Erarbeitung eines Klimareglements beschlossen. Das Klimareglement soll die Verbindlichkeit der Energie- und Klimastrategie erhöhen, welche zusammen mit dem Richtplan Energie die Basis für das Reglement darstellt.

Mit der Schaffung des Klimareglements sollen folgende Eckpunkte verbindlich umgesetzt werden: Reduktion der CO2-Emmissionen auf dem Stadtgebiet gemäss den Pariser Klimazielen bis spätestens 2035, Verzicht auf eine CO2-Kompensation im Ausland, Realisierung eines Reportings über die Klimamassnahmen, Definition des Mechanismus zur Finanzierung der Klimamassnahmen sowie Festlegung der Absenkpfade und eines Instrumentariums zu deren Einhaltung. Die Absenkpfade geben vor, welche Zwischenziele bei der CO2-Reduktion bis wann erreicht werden müssen, damit die Ziele des Pariser Klimaabkommens bis 2035 erreicht werden. Es ist vorgesehen, dass das Klimareglement bis Ende 2020 dem Stadtrat vorgelegt wird.

Mit dem Klimareglement soll die Stadt Bern ein zusätzliches wichtiges Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität erhalten. Dies ist umso wichtiger, weil aufgrund der Ablehnung der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes am 11. Februar 2019 wichtige gesetzliche Anpassungen fehlen, mit denen die Erfüllung der Ziele des Richtplans Energie unterstützt worden wären. So gibt es beispielsweise weiterhin keine Möglichkeit für ein Verbot von Ölheizungen.

Teilrevision der Bauordnung im Bereich Energie wird abgebrochen

Der städtische Richtplan Energie sieht vor, dass Teile davon in die baurechtliche Grundordnung (Bauordnung) zu überführen sind. Damit würden diese grundeigentümerverbindlich und neue Überbauungsordnungen hätten den Vorgaben des Richtplans zu entsprechen. Zu diesem Zweck hat die Stadt Bern im Frühjahr 2018 zwei ergänzende Artikel für die Bauordnung ausgearbeitet und ein entsprechendes Planungsverfahren in Angriff genommen. Die angestrebte Anpassung sollte gegenüber dem heutigen Rechtszustand neue Möglichkeiten im Energiebereich eröffnen.

Im Rahmen der Vorprüfung hat der Kanton nun Teile der Vorlage als unzulässig beurteilt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) kam zum Ergebnis, dass die Anschlusspflicht ans Fernwärmenetz und die Duldungspflicht von Leitungen auf dem Grundstück im für die Gemeinden massgebenden kantonalen Energiegesetz (KEnG) keine gesetzliche Grundlage fänden. Entsprechend seien sie auch nicht genehmigungsfähig. Damit beurteilt der Kanton genau jene Regelungen als nicht genehmigungsfähig, deren Aufnahme in die Bauordnung für die Stadt Bern einen echten Mehrwert gebracht hätten.

Der Gemeinderat ist daher zur Einschätzung gelangt, dass aufgrund der fehlenden Anschluss- und Duldungspflicht von Fernwärmeleitungen der Mehrwert einer Bauordnungsrevision mit obligatorischer Volksabstimmung kaum gerechtfertigt ist. Er hat beschlossen, auf die Fortsetzung des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens zu verzichten.

Damit wird die Bedeutung des Klimareglements umso grösserer. Mit dem Klimareglement will die Stadt Bern frühzeitig ihren Beitrag an die Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 °C leisten. Mit der Definition eines Absenkpfades mit Zwischenzielen kann regelmässig überprüft werden, ob sich die Stadt Bern noch auf dem Zielpfad befindet und es können gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden.

Gemeinderat der Stadt Bern

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