Vernehmlassung zum Reglement über die politischen Rechte
Das Reglement über die politischen Rechte soll totalrevidiert werden. Ziel ist es, Prozesse zu vereinfachen, Gesetzeslücken zu schliessen und Terminologien zu modernisieren. Zudem sollen politische Unterschrift- und Verteilaktionen in der Stadt erleichtert werden. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage zur Vernehmlassung bei den politischen Parteien verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis 16. Juni 2026.
Das Reglement über die politischen Rechte ist bereits mehr als zwanzig Jahre alt. Verschiedene Artikel sind veraltet und entsprechen nicht mehr der geltenden Praxis. Es soll deshalb mit einer Totalrevision modernisiert und angepasst werden. Zudem sollen die Forderungen aus Motionen, welche der Stadtrat erheblich erklärt hat, umgesetzt werden.
Organisatorische Anpassungen
Das Reglement über die politischen Rechte definiert Abläufe, welche sich in der Praxis kaum mehr umsetzen lassen. So müssen die Wahlvorschläge für den Stadtrat, den Gemeinderat und das Stadtpräsidium gemäss heutiger Regelung am 76. Tag vor dem Wahltag bei der Stadtkanzlei eingereicht werden. Dieser Termin ist äusserst knapp bemessen ist. Die Frist soll deshalb auf den 90. Tag vor dem Wahltag vorverlegt werden. Ebenfalls nicht mehr umsetzbar sind die Vorgaben zur Beurteilung der Gültigkeit von Stimmzetteln: In der Stadt Bern werden die Vorlagen von Bund, Kanton und Stadt auf einem Stimmzettel abgedruckt. Eine unterschiedliche Beurteilung der Gültigkeit je nachdem, ob sie kommunale oder kantonale respektive eidgenössische Abstimmungen betreffen, ist deshalb nicht möglich. Neu soll hier deshalb auf das kantonale Recht verwiesen werden.
Demokratische Rechte stärken
Im Rahmen der Totalrevision sollen auch Motionen aus dem Parlament umgesetzt werden, welche eine Stärkung der demokratischen Rechte zum Ziel haben: Einerseits sollen politische Unterschrift- und Verteilaktionen von bis zu drei Personen mit mobiler Infrastruktur neu in der ganzen Stadt Bern bewilligungsfrei möglich sein. Eine Ausnahme gilt einzig für den Bahnhof Bern. Andererseits muss, wer ein städtisches Volksbegehren unterschreibt, neu neben der Unterschrift lediglich den Namen und Vornamen eigenhändig handschriftlich ausfüllen (bisher auch Jahrgang und Adresse). Die Stadt orientiert sich mit dieser Regelung neu an den Vorschriften des Bundes.
Vereinfachungen und Neuerungen
Mit den neuen Bestimmungen sollen auch verschiedene Prozesse vereinfacht werden. Neu müssen für Stadtratslisten von politischen Gruppierungen, die bei den vergangenen Wahlen mindestens einen Sitz erzielt haben, keine Unterschriftenlisten mehr eingereicht werden. Es reichen die Kontaktangaben von zwei für die Liste verantwortlichen Personen. Bei der Offenlegung von Wahlkampagnen sollen neu für alle politischen Akteur*innen die gleichen Bestimmungen gelten. Die aktuellen Unterscheidungen sind unnötig kompliziert und führen zu Missverständnissen. Weiter soll der bedingte Rückzug von Initiativen eingefügt werden. Neu sollen Initiativkomitees damit eine Initiative unter dem Vorbehalt zurückziehen können, dass gegen den vom Stadtrat angenommenen Gegenvorschlag kein Referendum ergriffen wird.
Die Vernehmlassungsunterlagen können unter www.bern.ch/vernehmlassungen-gemeinderat heruntergeladen werden. Die öffentliche Vernehmlassung dauert vom 7. April bis 16. Juni 2026.
