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Lohngleichheit

Der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Dennoch verdienten Frauen 2020 in der Privatwirtschaft durchschnittlich 19,5 Prozent (1'599 Franken) und im öffentlichen Sektor 15,1 Prozent (1'373 Franken) pro Monat weniger als Männer. 47,8 Prozent der Lohndifferenz sind nicht durch statistisch erfasste Faktoren erklärbar. Gesamthaft sind das 717 Franken pro Monat.

Was tut die Stadt Bern?

Die Stadt Bern hat 2016 die Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnet. Sie engagiert sich dafür, die Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich konsequent voranzubringen: als Arbeitgeberin bei der Vergabe von Aufträgen und beim Abschluss von Leistungsaufträgen. Die Lohngleichheit ist auch ein Ziel im Aktionsplan Gleichstellung 2023-2026

Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts «Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe der Stadt Bern» hat der Gemeinderat im Mai 2021 beschlossen, die Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen und bei Organisationen mit städtischen Leistungsverträgen weiterzuführen und vermehrt Nachweise über die Einhaltung der Lohngleichheit einzufordern. Als Arbeitgeberin überprüft die Stadt die Löhne der städtischen Angestellten seit 2006 regelmässig.

Lohngleichheit im Beschaffungswesen

Die Stadt vergibt ihre öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen, welche die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dazu gehört auch die Lohngleichheit von Frau und Mann. Seit 1. Februar 2022 müssen Unternehmen einen Nachweis dafür erbringen. Die Fachstelle für Gleichstellung überprüft die Einhaltung der Lohngleichheit zusätzlich mittels Kontrollen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite «Lohngleichheit im Beschaffungswesen».

Lohngleichheit bei Leistungsverträgen

Organisationen mit städtischen Leistungsverträgen verpflichten sich, das Gleichstellungsgesetz, namentlich auch die Lohngleichheit von Frau und Mann, einzuhalten. Nähere Informationen zur Überprüfung der Lohngleichheit bei Leistungsvertragsnehmenden folgen.

Lohngleichheit bei der Stadt als Arbeitgeberin

Die städtischen Löhne werden seit 2006 regelmässig überprüft. Gemäss der letzten Lohnanalyse von 2017 verdienten Frauen in der Stadtverwaltung durchschnittlich 10,4 Prozent weniger als Männer. 8,6 Prozent lassen sich auf objektive Faktoren zurückführen. Es bleibt eine nicht erklärte Differenz von 1,8 Prozent (vgl. Medienmitteilung vom 11.01.2018). 

Verdacht auf Lohndiskriminierung – was tun?

Haben Sie den Eindruck, Ihr Lohn sei im Vergleich zu demjenigen Ihrer Kolleg*innen zu tief ohne ersichtlichen Grund? Nicht immer ist ungleicher Lohn diskriminierend, denn auch Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Anforderungsniveau beeinflussen ihn. Vergleichen Sie Ihren Lohn mit den Durchschnittslöhnen in Ihrer Branche mittels Lohnrechner Salarium des Bundesamts für Statistik. Sprechen Sie mit Ihren Arbeitskolleg*innen über den Lohn. Bei Verdacht auf Lohndiskriminierung empfiehlt sich eine Beratung. Die Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern bietet eine erste Einschätzung und Vorschläge für das weitere Vorgehen. Im Kanton Bern bietet die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland kostenlose Rechtsberatung an.

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