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Arbeit

Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz. Trotzdem sind Frauen, Männer und LGBTIQ-Menschen im Erwerbsleben noch nicht gleichgestellt. Zudem übernehmen Frauen mehr unbezahlte, Männer mehr bezahlte Arbeit.

Care-Arbeit

Care-Arbeit umfasst sowohl bezahlte als auch unbezahlte Betreuungs- und Pflegeleistungen. Frauen erbringen den überwiegenden Teil davon. Die  Übernahme von un- oder unterbezahlter Care-Arbeit birgt Risiken für die finanzielle Unabhängigkeit und die Altersvorsorge. Betreuungs- und Pflegedienstleistungen sind daher zentral für die Geschlechtergleichstellung.

Gleichstellungsgesetz

Die Verfassung verlangt die Gleichstellung von Frau und Mann. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) verbietet Diskriminierungen im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. 

Lohngleichheit

Frauen verdienen in der Schweiz deutlich weniger als Männer, obwohl der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» seit 1981 in der Bundesverfassung steht. Der Unterschied lässt sich nur teilweise mit objektiven Faktoren erklären. 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeitgeber*innen sind verantwortlich für den Schutz ihrer Angestellten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer*innen können sich rechtlich gegen sexuelle Belästigung wehren.

LGBTIQ-freundliche Stadtverwaltung

Queere Menschen sind in der Stadtverwaltung willkommen. Dies unterstreicht die Stadt Bern als Trägerin des Swiss LGBTI-Labels, durch die Unterstützung der Plattform «Trans Welcome» und durch zahlreiche weitere Massnahmen zur Förderung der Inklusion und gegen Diskriminierung.

Werkplatz Égalité

Werkplatz Égalité verbindet Unternehmen, die sich für Gleichstellung engagieren. Auf der Plattform tauschen sie Erfahrungen aus und holen sich Impulse, um Diversität und Inklusion als Erfolgsfaktor zu fördern.

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