Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

2. Dezember 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Aussenbestuhlung: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren

Im Zusammenhang mit dem Bundesgerichtsurteil zur Aussenbestuhlung will die Stadt Bern ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren einführen. Demnach soll nicht jedes Lokal einzeln ein Baubewilligungsgesuch einreichen müssen. Vielmehr bietet die Stadt den Gastrobetrieben an, die Baugesuche für sie einzureichen und damit den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten.

Im August dieses Jahres hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass für die Strassencafés, die für ihre Aussenbestuhlung öffentlichen Grund in Anspruch nehmen, zusätzlich auch eine Baubewilligung benötigen. Daraufhin hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt, zur Umsetzung des Gerichtsbeschlusses ein möglichst einfaches Regime auszuarbeiten. Das Ziel dabei ist, dass im nächsten Sommer grundsätzlich die gleichen Aussenbestuhlungen legal möglich sein sollen, die bereits in diesem Jahr bestanden haben.

Stadt reicht für Wirte Baugesuche ein

Gemäss der nun ausgearbeiteten Regelung bietet die Stadt den Wirten an, für sie das Baugesuch einzureichen. Als Baugesuchstellerin tritt somit die Stadt auf. Sie übernimmt diese Aufgabe allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Wirte einverstanden sind. Diese müssen ihr Einverständnis per Unterschrift kundtun.

Zur Vereinfachung des Verfahrens werden alle Baugesuche für Aussenbestuhlungen in der Innenstadt in zwölf Zonen zusammengefasst. Dabei handelt es sich um einzelne Gassen oder um eine Gruppe von Strassenzügen und Gassen. Das erlaubt es, Zeit zu sparen und die Gesuche konzentriert zu publizieren. Zudem können damit die Kosten reduziert werden.

Wirte, die von diesem Angebot nicht Gebrauch machen wollen, haben die Möglichkeit, in eigener Regie ein Baubewilligungsgesuch für die Aussenbestuhlung einzureichen. Allerdings besteht in diesem Falle das Risiko, dass das Verfahren länger dauert. Zudem müssen sie mit höheren Kosten zu rechnen.

Bewilligungen bis März/April

Die Publikation der im vereinfachten Verfahren behandelten Baugesuche erfolgt voraussichtlich Anfang Januar 2009. Anschliessend läuft eine 30-tägige Einsprachefrist. Anfang Februar gehen die Gesuche sodann zum Regierungstatthalteramt, welches diese prüft und bewilligt. Gemäss Zeitplan dürften die Baubewilligungen voraussichtlich im März oder April vorliegen. Die Stadtkanzlei betont, dass es bei dem gewählten Verfahren darum geht, sicherzustellen, dass die Strassencafés auch weiterhin zu einer attraktiven Belebung und Bereicherung der Stadt beitragen.

 

Downloads

Downloads
Titel Bearbeitet Grösse
Infoblatt Aussenbestuhlung (PDF, 38.7 KB) 02.12.2008 38.7 KB
Referat R. Mader (PDF, 16.9 KB) 02.12.2008 16.9 KB

Stadtkanzlei der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile