Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

9. Juni 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Spezialfinanzierung Fuss- und Veloverkehr bleibt bestehen

Das Reglement über die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs sieht vor, dass bis Ende 2010 eine Überprüfung des Finanzierungsmodells vorzunehmen ist. In diesem Zusammenhang spricht sich der Gemeinderat nun für eine gezielte Weiterführung der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs aus. Bei konstant bleibenden finanziellen Mitteln soll das Finanzierungsmodell aber vereinfacht werden. Eine Erhöhung der Gelder ist angesichts der angespannten Finanzlage für den Gemeinderat nicht vertretbar.

Das Reglement über die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) wurde im Juni 1999 als Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative von den Stimmberechtigten der Stadt Bern beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. In Artikel 8 des Reglements ist festgelegt, dass jährlich mindestens vier Millionen Franken im Sinne einer Spezialfinanzierung für die Umsetzung von Massnahmen zu Gunsten des Langsamverkehrs eingesetzt werden. Artikel 11 sieht zudem vor, dass das Finanzierungsmodell nach zehn Jahren, d.h. Ende 2010, überprüft und bei Bedarf neu festgelegt wird.

Einfacheres Finanzierungsmodell – gleichbleibende Mittel

Für den Gemeinderat hat sich das Reglement bewährt. In den letzten zehn Jahren konnten zahlreiche wegweisende Projekte zu Gunsten des Langsamverkehrs realisiert werden, so die Velostation Milchgässli, der Velostreifen am Bollwerk und der Fuss- und Veloweg Oberbottigen. Weitere und kontinuierliche Verbesserungen an der Verkehrsinfrastruktur sind aber nötig, wie die jüngste Bevölkerungs-Umfrage von Pro Velo Schweiz zeigte (vgl. dazu Medienmitteilung vom 20. Mai 2010 unter www.bern.ch/mediencenter/). Die Anstrengungen sollen deshalb gezielt weitergeführt werden. Dies entspricht den strategischen Vorgaben des Gemeinderats, wonach der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr die Hauptträger des Stadtverkehrs sind.
Aus diesem Grund schlägt der Gemeinderat dem Stadtrat vor, im Rahmen von Aktionen, Planungen und Investitionen auch in Zukunft mindestens vier Millionen Franken pro Jahr für die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs einzusetzen. Die Finanzierung soll aber vereinfacht werden: Anstatt wie bisher die gesamten Mittel in eine Spezialfinanzierung einzulegen und daraus Massnahmen des Tiefbauamtes und der Verkehrsplanung zu finanzieren, sollen Investitionsmittel neu dem Tiefbauamt und Ressourcen für die Planung direkt der Verkehrsplanung angerechnet werden. Eine Spezialfinanzierung bleibt einzig für Kleinmassnahmen bestehen.

Mit der neuen Finanzierungslösung wird die spezifische Förderung des Fuss- und Veloverkehrs im bisherigen Ausmass beibehalten. Eine Erhöhung der finanziellen Mittel, wie sie in einem erheblich erklärten Postulat der Fraktion SP/JUSO gefordert wird, ist für den Gemeinderat in der aktuellen Finanzsituation nicht vertretbar.

 

Downloads

Downloads
Titel Bearbeitet Grösse
Vortrag des Gemeinderats (PDF, 61.9 KB) 07.12.2017 61.9 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile