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21. März 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Kurznachricht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. März 2012

Elternbildung gehört ins nationale Weiterbildungsgesetz
Der Gemeinderat begrüsst den Gesetzesentwurf zum neuen nationalen Weiterbildungsgesetz. Das schreibt er im Rahmen der Vernehmlassung in seiner Antwort an den Schweizerischen Städteverband. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das neue Weiterbildungsgesetz die Chancengleichheit verbessert. Er befürwortet auch den Grundsatz des lebenslangen Lernens, weil nur gut gebildete Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und weil Bildung das Risiko vermindert, arm und Sozialhilfe abhängig zu werden. Der Gemeinderat regt an, dass im Gesetz «Elternbildung» und die «Förderung des Wiedereinstiegs ins Erwerbsleben» als weitere Grundkompetenzen Erwachsener hinzugefügt werden – zusätzlich zu den Grundkompetenzen «Lesen und Schreiben», «Alltagsmathematik», «Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien» und «Grundkenntnisse zu den wichtigsten Rechten und Pflichten». Erziehungsarbeit sei sehr anspruchsvoll, schreibt der Gemeinderat, deshalb müsse die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt werden. Die Förderung des Wiedereinstiegs wiederum sei aus sozial- und wirtschaftspolitischer Sicht unerlässlich. So sei es zum Beispiel wichtig, berufliches Know-how zu sichern.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Vernehmlassung Weiterbildungsgesetz (PDF, 79.5 KB) 07.12.2017 79.5 KB

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