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1. Februar 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat verabschiedet Abstimmungsbotschaft

Betreuungsgutscheine: Stadtratsvorlage gegen Volksvorschlag

Am 9. Juni 2013 stimmen Bernerinnen und Berner erneut über die Betreuungsgutscheine in Kindertagesstätten ab. Sie entscheiden, ob sie die Vorlage des Stadtrats annehmen oder den Volksvorschlag des überparteilichen Komitees unterstützen wollen. Der Gemeinderat hat die entsprechende Vorlage an die Stimmberechtigten zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Die Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 brachte der Stadt Bern einen Systemwechsel in Sachen Kindertagesstätten (Kitas). Die Berner Stimmberechtigten sprachen sich für die Einführung von Betreuungsgutscheinen aus. Dies bedeutet, dass ab 2014 nicht mehr die Kitas, sondern die Eltern subventioniert werden sollen. Sie erhalten einen Betreuungsgutschein, den sie in allen zugelassenen Kitas in der Stadt Bern einlösen können.

Referendum gegen Reglement
Nach dieser Abstimmung erarbeitete die Stadt Bern ein entsprechendes Betreuungs­reglement. Dieses «Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen» (FEBR) wurde im August 2012 vom Stadtrat verabschiedet. In der Folge ergriff ein überparteiliches Komitee das konstruktive Referendum zum FEBR und reichte im November 2012 den Volksvorschlag «Betreuungsgutscheine ja, aber fair» ein. Dieser Volksvorschlag stellt die geplante Einführung von städtischen Betreuungsgutscheinen nicht grundsätzlich in Frage, will das vom Stadtrat beschlossene Reglement aber in drei Punkten abändern.

Obergrenze für Tarife und Defizitgarantie
Die Umsetzungsvorschläge der Initiantinnen und Initianten des Volksvorschlags betreffen erstens die Elternbeiträge. Die Stadtratsvorlage sieht vor, die Obergrenze für Tarife abzuschaffen, welche Eltern zu bezahlen haben. Der Volksvorschlag hingegen möchte den bisher bestehenden Maximaltarif beibehalten. Zweitens will der Volksvorschlag an der Defizitgarantie für öffentliche Kitas festhalten. Der Stadtrat hingegen will im Bereich Kinderbetreuung mehr freien Markt. Das Stadtratsreglement schafft deshalb die Defizitgarantie ab.

Wer setzt Fixbeitrag fest?
Der dritte Änderungsvorschlag betrifft den Fixbeitrag, der dafür vorgesehen ist, die höheren Kosten in der Stadt gegenüber den tieferen kantonalen Normkosten auszugleichen. Gemäss Stadtratsvorlage soll das Parlament selbst diesen Betrag festsetzen. Der Volksvorschlag sieht vor, dass der Gemeinderat die Höhe des Fixbeitrags bestimmt.

Die Abstimmungsbotschaft geht nun an den Stadtrat. Als Abstimmungstermin ist der 9. Juni 2013 vorgesehen.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Abstimmungsbotschaft Vortrag (PDF, 170.3 KB) 07.12.2017 170.3 KB

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