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26. August 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Cannabisregulierung: Projekt wird Ethikkommission vorgelegt

Im Auftrag des Gemeinderats hat das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern (ISPM) für die Stadt Bern ein detailliertes Forschungsprojekt für das Pilotprojekt Cannabisregulierung ausgearbeitet. Das Forschungsgesuch wird nun der Kantonalen Ethikkommission zur Bewilligung vorgelegt.

Ziel des Forschungsprojekts ist die Prüfung eines regulierten Cannabisverkaufs. Das Projekt sieht den Verkauf von Cannabis durch Apotheken der Stadt Bern vor, um Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Konsum- und Kaufverhalten und das Befinden der Studienteilnehmenden zu gewinnen.

Online-Anmeldung und Online-Befragung

Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, in der Stadt Bern wohnen, bereits Cannabis konsumieren und dürfen nicht in psychiatrischer Behandlung oder schwanger sein. Sie werden einer teilnehmenden Apotheke zugeteilt werden. Pro Kauf kann fünf Gramm qualitätsgeprüftes Cannabis bezogen werden – und maximal 25 Gramm pro Monat. Die Herstellung des Cannabis erfolgt in der Schweiz. Verschiedene Präventionsmassnahmen und Beratungsangebote sind ein integraler Teil des Studiendesigns. Die Anmeldung zur Studie wird übers Internet erfolgen. Zu Beginn und während der Studie müssen die teilnehmenden Personen mehrmals Online-Fragebogen ausfüllen. Alle erhobenen Daten werden vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) streng vertraulich behandelt und an keine andere Stelle weitergereicht.

Mehrere Apotheken signalisieren Interesse

Anfang Juni haben Gemeinderätin Franziska Teuscher und ISPM-Direktor und Studienleiter Prof. Matthias Egger anlässlich der Vereinsversammlung des Stadtbernischen Apothekervereins den Anwesenden das Forschungsprojekt zur Cannabisregulierung vorgestellt. Das Vorhaben stiess auf offene Ohren, erntete aber auch Kritik. Während die einen den Kontakt zu Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten als Chance für die Prävention sehen, steht für andere die Glaubwürdigkeit der Apotheken auf dem Spiel. Rund 15 Apothekerinnen und Apotheker signalisierten Interesse an einer Teilnahme.

Einreichung bei Kantonaler Ethikkommission Bern

Gemäss dem im Auftrag der Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) erstellten Rechtsgutachten der Pharmalex GmbH ist das geplante Forschungsvorhaben als Humanforschungsprojekt einzustufen. Vorgängig zu einer Einreichung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist deshalb die Einholung einer Bewilligung der Kantonalen Ethikkommission (KEK) Bern nötig. Damit können auch Erkenntnisse für die geplanten Projekte in Basel, Genf und Zürich gewonnen werden. Bei Vorliegen eines positiven Entscheids der KEK Bern erfolgt anschliessend – in Koordination mit den Projektarbeiten in den anderen Städten – die Einreichung des Gesuchs ans BAG zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung.

Informationsdienst Stadt Bern

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