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25. Februar 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Der «Sauberkeitsrappen» geht in die Vernehmlassung

Verursachergerechte Finanzierung und weniger Abfall: Diese beiden Ziele strebt die Stadt Bern mit dem «Sauberkeitsrappen» an. Mit der neuen Gebühr soll die Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum durch die Verursacher mitfinanziert werden. Wer weniger Abfall in Umlauf bringt, bezahlt weniger. Der Gemeinderat schickt die entsprechende Revision des Abfallreglements in die öffentliche Vernehmlassung.

Die Entsorgung von Siedlungsabfällen im öffentlichen Raum kostet die Stadt Bern jährlich rund elf Millionen Franken. Zu diesen Abfällen gehören zum einen korrekt in öffentlichen Kübeln entsorgter Kehricht, zum anderen Abfälle, die achtlos und illegal auf Strassen, Plätzen oder in Parks weggeworfen werden (Littering). Das Bundesgericht hat 2012 entschieden, dass die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle nicht vollständig der Allgemeinheit übertragen werden dürfen, sondern durch die Verursacher mitzutragen sind. Die entsprechende Gebühr muss gemäss Bundesgericht so ausgestaltet sein, dass ein Anreiz entsteht, Abfall zu reduzieren oder gar zu vermeiden. 2014 hat der Stadtrat den Gemeinderat beauftragt, ein entsprechendes Gebührenmodell mit Lenkungswirkung zu erarbeiten. «Dieser Sauberkeitsrappen ist ein Instrument, das verursachergerecht ist und Anreize bringt, selber zur Verminderung von Abfall beizutragen», sagte Gemeinderätin Ursula Wyss heute vor den Medien.

Sekundärverursacher werden in die Pflicht genommen

Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts werden jene in die Pflicht genommen, welche zwar nicht direkt den Abfall zurücklassen, jedoch mit Verpackungen und ähnlichem dazu beitragen, dass Abfall im öffentlichen Raum anfällt. Diese «Sekundärverursacher» sind beispielsweise Take-away-Betriebe, Kioske oder Lebensmittelgeschäfte, aber auch Herausgeber von Gratiszeitungen oder Organisatoren von Verteilaktionen. Es können aber auch sogenannte Präsenzverursacher sein: Also Bars, Nachtlokale oder Veranstalter, die dafür sorgen, dass sich Personen über längere Zeit im öffentlichen Raum aufhalten und Abfall zurückbleibt. Von der Gebühr befreit sind Kleinstbetriebe, gewisse Kundgebungen sowie Veranstaltungen im öffentlichen Interesse. Verursacher werden in der Höhe belangt, in der sie zum Abfall im öffentlichen Raum und dadurch zu den Entsorgungskosten beitragen: Nicht jeder Verursacher verursacht die gleiche Art von Abfall, nicht jeder Abfall verursacht dieselben Entsorgungskosten.

Wer weniger Abfall generiert, bezahlt auch weniger

Ein zentraler Aspekt des «Sauberkeitsrappens» ist die Lenkungswirkung: Wer dank individueller Massnahmen weniger Abfall verursacht, profitiert von einer Gebührenreduktion. Weglassen von Verpackungen, eigene Abfallkübel, Entsorgungskonzepte, Schulungen, eigene Präventionskampagnen – die Gebührenreduktion fällt je nach Umfang und Wirksamkeit der Massnahmen aus. Es ist möglich, durch eine Kombination mehrerer Massnahmen eine vollständige Gebührenbefreiung zu erreichen. «Dieses Anreizsystem zur Verringerung von Abfall ist ein zentrales Element des Sauberkeitsrappens», sagte Gemeinderätin Ursula Wyss.

Breite Vernehmlassung als nächster Schritt

Die Stadt Bern nimmt bei der Einführung einer lokalen Verursachergebühr schweizweit eine Vorreiterrolle ein. Das Gebührenmodell wurde vom Preisüberwacher geprüft und seine Rückmeldungen aufgenommen. Der Gemeinderat hat das Konzept zur Einführung des «Sauberkeitsrappens» und die notwendige Teilrevision des städtischen Abfallreglements nun in eine breit angelegte Vernehmlassung geschickt. Nach Auswertung der Vernehmlassungseingaben ist vorgesehen, dem Stadtrat die Teilrevision des Abfallreglements und den Ausführungskredit zur Einführung des «Sauberkeitsrappens» zu unterbreiten. Erst nach Inkraftsetzung des revidierten Abfallreglements kann der «Sauberkeitsrappen» erhoben werden.

Gemeinderat der Stadt Bern

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