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5. Juli 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Eignerstrategie ewb auf Klimareglement abgestimmt

Mitte März 2022 hat der Stadtrat das Klimareglement erlassen, der Gemeinderat setzt dieses nun nach Ablauf der Beschwerdefristen per 1. September 2022 in Kraft. Der Gemeinderat hat die Zeit genutzt, um auch die Eignerstrategie Energie Wasser Bern (ewb) der periodischen Überprüfung zu unterziehen und diese insbesondere den Zielen des Klimareglements anzugleichen. Er bekräftigt damit die wichtige Rolle von ewb im Zusammenhang mit der Energie- und Klimastrategie und setzt die Leitplanken, welche für die Planungssicherheit von ewb notwendig sind.

Gemäss Reglement von Energie Wasser Bern legt der Gemeinderat die strategischen Ziele für ewb jeweils für acht Jahre fest und überprüft die Eignerstrategie mindestens alle vier Jahre. Die nun erfolgte Überprüfung fand insbesondere im Hinblick auf die Inkraftsetzung des Klimareglements und dessen verbindlichen Absenkpfaden statt. Anpassungsbedarf bestand aber auch im Hinblick auf die Integration des neu erarbeiteten Beleuchtungskonzepts für die Stadt Bern sowie aufgrund neuer Herausforderungen wie der Cybersicherheit oder dem Heimfall der Konzession von Kraftwerken.

Reduktion der Treibhausgasemissionen als Hauptziel

Das Klimareglement legt drei separate Absenkpfade fest: Einen für die gesamthaften territorialen Treibhausgasemissionen, einen für den Sektor Mobilität und einen separaten für den Sektor Wärme. Im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung nimmt ewb eine wichtige Rolle ein. Der Gemeinderat hat die Eignerstrategie insbesondere in diesem Punkt geschärft: Neu werden die Energieträger Gas und Fernwärme unterschieden und es wird festgehalten, dass die Wärmeversorgung treibhausgasneutral erfolgen muss. Der Zeitplan dieser Transformation richtet sich für ewb am Klimareglement und dessen verbindlichen Absenkpfaden aus.

Ausserdem wird in der Eignerstrategie neu auch für den Sektor Elektrizität festgehalten, dass die eigenen Kapazitäten von ewb mittelfristig keine Treibhausgasemissionen mehr produzieren dürfen. Auch hier sind die Fristen des Klimareglements für die Transformation massgebend.

Stadt und ewb sind «nur» Teil der Lösung

Die Energie- und Klimastrategie der Stadt Bern hat das ambitionierte Ziel, die Vorgaben des Klimaübereinkommens von Paris mindestens zu erreichen, wenn möglich sogar frühzeitig zu übertreffen. Die der Stadt Bern zur Verfügung stehenden Mittel sind aber begrenzt. So wurde 2019 die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG), die den Gemeinden mehr Regelungskompetenzen gegeben hätte, abgelehnt. Damit fehlen wichtige übergeordnete Gesetzesgrundlagen, mit denen die Erfüllung der Ziele des Klimaübereinkommens von Paris unterstützt worden wäre. Die anstehende Revision des kantonalen Energiegesetzes kommt diesem Anliegen zwar etwas entgegen – die Gemeindeautonomie bleibt aber stark eingeschränkt.

Die Stadt und ewb nehmen ihren Teil der Verantwortung zur Erreichung der Klimaziele wahr. Gerade der Ausbau der Fernwärme durch ewb muss als Generationenprojekt verstanden werden, welches grosse Investitionen und Ressourcen seitens ewb erfordert. Gleichzeitig kann Liegenschaftsbesitzer*innen heute ein Anschluss an das neue Netz oder ein Wechsel zu einer ökologischen Heizform nicht vorgeschrieben werden. Es gilt deshalb, das Bewusstsein für eine ökologische Wärmeversorgung zu fördern und die Hauseigentümer*innen von den Vorteilen eines Fernwärmeanschlusses zu überzeugen.

Der Wille und das Ziel, die CO2-Emissionen auf dem Gebiet der Stadt Bern zu senken, wurde mit dem Klimareglement verbindlich festgehalten und nun gegenüber ewb in der Eignerstrategie konkretisiert. Für die Umsetzung sind aber neben Stadt und ewb auch die Gesellschaft und die Wirtschaft gefordert.

Gemeinderat der Stadt Bern

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