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17. Mai 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Farbsack-Trennsystem: Abstimmungsvorlage für Einführung

In der Stadt Bern soll in allen Stadtteilen ausser der Inneren Stadt (Stadtteil I) das freiwillige Farbsack-Trennsystem eingeführt werden: Glas, Büchsen, PET und Kunststoffe können künftig zuhause in Farbsäcken gesammelt und in Containern vor dem Haus entsorgt werden. Verbunden mit dem Farbsack-Trennsystem ist die allgemeine Containerpflicht für Siedlungsabfälle, also auch für Hauskehricht und Papier/Karton. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsvorlage zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Die Stadt Bern verfügt heute zwar über ein gut funktionierendes Abfallentsorgungssystem, doch ist es in verschiedener Hinsicht nicht mehr zeitgemäss: Das tägliche Heben von Kehrichtsäcken und Papierbündeln führt bei den Mitarbeitenden der städtischen Entsorgungsdienste zu körperlichen Schäden und immer wieder auch zu Schnitt- und Stichverletzungen. Zudem sind die Sammelstellen für Separatabfälle wie PET, Glas und Papier trotz häufiger Leerung oft überfüllt. Und schliesslich können Abfallsäcke heute nur zu bestimmten Zeiten vor das Haus gestellt und Separatabfälle an den Sammelstellen nur zu eingeschränkten Zeiten eingeworfen werden. Die lose an der Strasse liegenden Hauskehrichtsäcke werden immer wieder von Tieren aufgerissen.

So funktioniert das Farbsack-Trennsystem

Um die notwendigen Anpassungen im Entsorgungssystem vornehmen und gleichzeitig das Entsorgungsangebot verbessern zu können, hat die Stadt Bern das Farbsack-Trennsystem entwickelt. Es soll als freiwilliges System neben dem herkömmlichen Entsorgungssystem eingeführt werden, verbunden mit der allgemeinen Containerpflicht für sämtliche Siedlungsabfälle.

Die Einwohnerinnen und Einwohner können ihre Separatabfälle wie Glas, Büchsen, PET-Flaschen und Plastikverpackungen (z.B. Shampooflaschen, Joghurtbecher) künftig zuhause in verschiedenfarbigen, kostenpflichtigen Säcken trennen und diese in einen Farbsack-Container vor ihrem Haus werfen. Papier und Kartons werden lose in den Farbsack-Container geworfen. Der Hauskehricht wird unverändert in blauen Säcken gesammelt, welche künftig aber ebenfalls in einem Container vor dem Haus deponiert werden müssen.

Containerpflicht sorgt für Entlastung

Mit der Einführung der allgemeinen Containerpflicht, welche bereits in mehreren Schweizer Städten gilt, wird die Gesundheit der Mitarbeitenden der Entsorgungsdienste geschützt. Zudem werden die oft überlasteten Sammelstellen für Separatabfälle – insbesondere der Quartierentsorgungsstellen – mengenmässig stark entlastet: Indem Separatabfälle (in den Farbsäcken) und Papier/Karton (lose) künftig jederzeit vor dem Haus in die Farbsack-Container geworfen werden können, werden der Gang oder die Fahrt zur Sammelstelle nicht mehr notwendig sein.

Die allgemeine Containerpflicht bedeutet konkret, dass jede Liegenschaft fix mit zwei Containern ausgerüstet wird: Zum einen mit einem Papier- und Farbsack-Container, in welchem das ungebündelte Papier/Karton sowie die Farbsäcke entsorgt werden. Zum anderen mit einem Container für die blauen Hauskehrichtsäcke. Die Container werden von der Stadt Bern kostenlos zur Verfügung gestellt und müssen grundsätzlich auf privatem Grund platziert werden. Wo dies nicht möglich oder mit unverhältnismässigen Kosten für die Erstellung von Containerstandplätzen verbunden ist, wird gegen eine Ersatzabgabe eine Lösung auf öffentlichem Grund angeboten. Das Farbsack-Trennsystem steht auch dem Gewerbe offen.

Pilotversuch und öffentliche Vernehmlassung

Das Farbsack-Trennsystem wurde zwischen September 2018 und August 2019 anlässlich eines Pilotversuchs in rund 1300 städtischen Haushalten erfolgreich getestet. Gestützt darauf führte der Gemeinderat zwischen Mai und August 2020 eine öffentliche Vernehmlassung durch. Aufgrund der Ergebnisse wurde das Umsetzungskonzept geringfügig angepasst, etwa hinsichtlich der Ersatzabgabe für Mitbenutzung eines Standplatzes auf öffentlichem Grund oder bei der Farbe des PET-Farbsacks.

Das Farbsack-Trennsystem und die Containerpflicht sollen in der Stadt Bern ab Mitte 2022 schrittweise und über einen Zeitraum von fünf Jahren in den Stadtteilen II bis VI eingeführt werden. Ausgenommen bleibt der Stadtteil I (Innere Stadt), und zwar aufgrund der besonderen Platzverhältnisse, des hohen Nutzungsdrucks, der besonderen Herausforderungen im UNESCO-Perimeter sowie aus finanziellen Gründen.

Zwei Kreditvorlagen und Teilrevision des Abfallreglements

Die Einführung des neuen Systems erfordert zwei Kredite: einen Investitionskredit für die flächendeckende Einführung von Containern und für Softwareanpassungen in der Höhe von 7,68 Millionen Franken sowie einen Verpflichtungskredit für die einmaligen Einführungskosten des Farbsack-Trennsystems (befristetes Personal, Fahrzeugbeschriftungen, Kommunikationsmassnahmen) von 3,04 Millionen Franken. Das Farbsack-Trennsystem wird – wie sämtliche Entsorgungsleistungen von Entsorgung + Recycling Stadt Bern – nicht über den Steuerhaushalt finanziert, sondern über die gebührenfinanzierte Sonderrechnung Entsorgung + Recycling. Diese weist einen positiven Saldo auf und ist von den städtischen Sparmassnahmen nicht betroffen.

Die Einführung des Farbsack-Trennsystems und der allgemeinen Containerpflicht erfordern zudem Anpassungen im städtischen Abfallreglement. Der Gemeinderat hat die Vorlage mit den beiden Krediten und der Teilrevision des Abfallreglements zuhanden des Stadtrats und der Stimmbevölkerung verabschiedet. Die Volksabstimmung ist für den 28. November 2021 vorgesehen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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