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26. Juni 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Abbrennen von Feuerwerk

Feuerwerksreglement: Gemeinderat lehnt Anträge des Stadtrats ab

Der Gemeinderat will das Abbrennen von Feuerwerk in der Altstadt verbieten. Die im Stadtrat zum Reglement eingegangenen Anträge lehnt er vor allem aus Gründen der Sicherheit ab. Das Stadtparlament wird sich nach den Sommerferien in zweiter Lesung mit dem Thema beschäftigen.

Um die Berner Altstadt besser zu schützen, hat der Gemeinderat Anfang Jahr ein Feuerwerksreglement erarbeitet. Es sieht vor, das Abbrennen von Feuerwerk in der Unteren und Oberen Altstadt zu verbieten. Das Stadtparlament hat die Vorlage im Mai zuhanden einer zweiten Lesung verabschiedet. Die dabei eingereichten Anträge lehnt der Gemeinderat nach eingehender Beratung ab. Er ist der Ansicht, dass diese dem Hauptanliegen des Reglements entgegenstehen, nämlich die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und die Altstadt besser zu schützen.

Ausnahmen bei Feiertagen nicht zielführend
Unter anderem wurde beantragt, den Nationalfeiertag und den Silvester vom Verbot auszunehmen. Für den Gemeinderat würde damit das Feuerwerksreglement sinn- und zwecklos, denn die Problematik des unkontrollierten Abbrennens von Feuerwerkskörpern ist an diesen beiden Tagen am grössten.

Weiter wird verlangt, dass das Feuerwerksverbot auf den Bereich der Unteren Altstadt beschränkt wird. Damit würde jedoch nicht mehr der ganze Perimeter des UNESCO-Weltkulturerbes geschützt, welcher sowohl die Untere wie Obere Altstadt umfasst. Die Risiken für einen Grossbrand bestehen in der Oberen Altstadt allerdings genauso, da sich die historische Bauweise der Gebäude nicht unterscheidet.

Zudem wird gefordert, dass lediglich das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 verboten wird, nicht aber jene der Kategorie 2. Dazu zählen unter anderem Böller und kleinere Raketen. Diese stellen aus Sicht des Gemeinderats ebenfalls eine Gefahr dar, insbesondere wenn sie in Menschenmassen gezündet werden.  

Je mehr Ausnahmen, desto schwieriger
Hinzu kommt, dass die Durchsetzung eines solchen «Teil-Verbots» in der Praxis schwierig wäre, müsste doch stets geklärt werden, um welche Kategorie Feuerwerk es sich handelt. Die einfache Umsetzbarkeit spricht aus Sicht des Gemeinderats letztlich auch gegen Beschränkungen des Perimeters oder Sonderregelungen bei Feiertagen: Denn je mehr Ausnahmen es gibt, desto schwieriger wird die Kommunikation und damit die Durchsetzung des Verbots gegenüber der Bevölkerung. 

Titel Bearbeitet Grösse
Feuerwerksreglement Fassung Gemeinderat vom 22.1.2014 (PDF, 770.1 KB) 25.06.2014 770.1 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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