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9. September 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat lehnt Streichung der Kulturabgeltung ab

Der Gemeinderat lehnt die in der Kulturbotschaft des Bundes vorgesehene Streichung der Kulturabgeltung an die Bundesstadt Bern ab. Er fordert, dass der Bund die einzige Abgeltung, die er seiner Bundesstadt zukommen lässt, weiterhin ausrichtet.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft) in die Vernehmlassung geschickt. Der Gemeinderat der Stadt Bern unterstützt diese über weite Teile, lehnt aber die vorgesehene Streichung des Bundesbeitrags an die speziellen kulturellen Aufwendungen der Bundesstadt Bern ab. Der Gemeinderat hat die entsprechende Stellungnahme zuhanden des EDI verabschiedet.

Beitrag mit hohem symbolischen Wert

Die Stadt Bern ist seit 1848 die Bundesstadt der Schweiz und somit das Politikzentrum des Landes, Bühne für den politischen Diskurs und Ort des Dialogs. Als Bundesstadt bietet sie der Politik, der Verwaltung sowie der internationalen Gemeinschaft vielfältige Unterstützung und zahlreiche Plattformen, damit das politische Leben reibungslos von statten gehen kann. Das Kulturangebot der Stadt Bern bietet dabei einen würdigen Rahmen für dieses politische und gesellschaftliche Leben. Die finanzielle Unterstützung des Bundes leistet dazu einen im Verhältnis kleinen, aber symbolisch äusserst wichtigen Beitrag. Der Bundesbeitrag an die speziellen kulturellen Aufwendungen ist die einzige Abgeltung für die Aufgaben der Stadt Bern als Bundesstadt und als Standort internationaler Organisationen sowie diplomatischer Vertretungen.

Die Kulturbotschaft des Bundes sieht insgesamt ein Ausgabenwachstum von durchschnittlich 8,85 Millionen Franken pro Jahr vor. Trotzdem soll nicht nur die im internationalen Vergleich bescheidene Kulturabgeltung, sondern auch die entsprechende rechtliche Grundlage, Artikel 18 im Kulturförderungsgesetz (KFG), gestrichen werden. Mit der Aufnahme von Artikel 18 in das im Jahr 2012 in Kraft getretene Kulturförderungsgesetz hat das eidgenössische Parlament ein klares Signal gesendet, dass eine Abgeltung an die Bundesstadt zu leisten sei. Folgerichtig hat es im Dezember 2017 dem Vorhaben, den Beitrag an die Stadt Bern zu kürzen und ab 2019 ganz zu streichen, eine Absage erteilt und die Abgeltung an die Stadt Bern wieder ins Budget aufgenommen. In seiner Stellungnahme zur Kulturbotschaft fordert der Gemeinderat deshalb von der Streichung von Artikel 18 abzusehen und die Abgeltung weiterhin auszurichten.

Netzwerke Dritter und audiovisuelles Kulturerbe

Der Gemeinderat begrüsst die Unterstützung des Bundes für die Netzwerke Dritter. Bei der vorgesehenen Umverteilung der entsprechenden Mittel muss der Bund nach Meinung des Gemeinderats allerdings genügend Mittel für das Alpine Museum der Schweiz und die Stiftung SAPA (Schweizer Archiv der Darstellenden Künste) bereitstellen, damit deren Auftrag als Netzwerke gesichert werden kann. Ausserdem regt der Gemeinderat an, in der Kulturbotschaft dem Thema Audiovisuelles Kulturerbe ein eigenes Kapitel zu widmen und so einen besseren Überblick der Thematik zu schaffen.

Gemeinderat Stadt Bern

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