Gesamtsanierungen für die nächste Generation
Mehrere Mehrfamilienhäuser der Stadt Bern müssen gesamtsaniert werden. Der Gemeinderat hat entsprechende Kredite im Umfang von insgesamt 31 Millionen Franken an den Stadtrat verabschiedet. Mit den Sanierungen, die gestaffelt alle im Verlauf des Jahres 2027 starten sollen, werden die Gebäude für die nächste Generation instandgesetzt. Wegen der grossen Eingriffstiefe können die Häuser nicht in bewohntem Zustand saniert werden. Immobilien Stadt Bern begleitet die heutigen Mieter*innen bei der Suche nach einer Wohnung eng mit einem umfassenden Programm zur Begleitung und Unterstützung von betroffenen Mieter*innen (siehe Kasten). Die Mietzinse der rund 70 Wohnungen bleiben nach den Sanierungen günstig.
Gemäss der Wohnstrategie des Gemeinderats soll bestehender günstiger Wohnraum erneuert und damit langfristig gesichert werden. Der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik hat dem Gemeinderat entsprechend Kredite für Gesamtsanierungen von mehreren renovationsbedürftigen Mehrfamilienhäusern im Umfang von 31 Millionen Franken vorgelegt. Diese hat der Gemeinderat nun zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die Projekte betreffen folgende Mehrfamilienhäuser:
- Zelgstrasse 18/20/20a/22 (Baujahr 1954, Kredit von 8,9 Millionen Franken),
- Huberstrasse 18/20 (Baujahr 1956/57, Kredit von 8,95 Millionen Franken),
- Looslistrasse 37 und 39 (Baujahr 1957-61, Kredit von 7,51 Millionen Franken),
- Melchiorstrasse 9 (Baujahr 1971, Kredit von 5,63 Millionen Franken).
Sanieren für die nächste Generation
Mit den Sanierungen soll günstiger städtischer Wohnraum für die nächste Generation erhalten bleiben. Von den 72 sanierten Wohnungen sollen 60 Wohnungen mit dem Rabatt für Günstigen Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR) vermietet werden (davon gelten 38 Wohnungen als GüWR-Neubau-Wohnungen mit einem tieferen Rabatt). 12 Wohnungen im Mehrfamilienhaus Melchiorstrasse 9 sollen nach Berner Modell ohne Rabatt vermietet werden, was im Vergleich zum Markt ebenfalls moderate Mietzinse ergibt.
Sanierung wo möglich in Etappen geplant
Auch günstige Wohnungen müssen periodisch umfassend saniert werden. Bei den vorliegenden Sanierungen prüfte die Stadt verschiedene Möglichkeiten. Dabei zeigte sich, dass die Sanierungen der Wohngebäude aufgrund der Eingriffstiefe nicht in bewohntem Zustand möglich sind und die Mietverhältnisse gekündigt werden müssen. Immobilien Stadt Bern hat für diese und weitere Sanierungen ein Programm zur Begleitung und Unterstützung aller betroffenen Mieter*innen zusammengestellt (vgl. Kasten). Mit gezielten Etappierungen wird es zudem möglich, zumindest für einen Teil der Mieter*innen eine Anschlusslösung am gleichen Ort zu bieten. So besteht für Mieter*innen der Huberstrasse 18/20 die Option, in die bis 2027 sanierte Schlossstrasse 86/88 auf der gleichen Parzelle umzuziehen, sofern sie die Kriterien für GüWR weiterhin erfüllen. Die gleiche Möglichkeit wird sich an der Zelgstrasse bieten, wo nach der Sanierung der Zelgstrasse 18/20/20a/22 eine zweite Etappe mit der Zelgstrasse 24/26/28/28a folgen soll.
Bessere Energieeffizienz, weniger Hindernisse
Mit der Sanierung der Liegenschaften kann die Energieeffizienz deutlich gesteigert werden. So sind im Rahmen der einzelnen Projekte unterschiedliche Massnahmen wie die energetische Sanierung der Gebäudehülle, Dachausbauten und die Realisierung von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Mit Ausnahme der Melchiorstrasse 9 erhalten alle Gebäude neue Heizungen, neue Balkone und der Aussenraum wird aufgewertet. Verbessert wird auch die Hindernisfreiheit und mit teilweise angepassten Grundrissen wird ein breiterer und flexiblerer Wohnungsmix möglich. Dies führt zwar gegenüber heute zu einer leichten Reduktion der Anzahl Wohneinheiten, ermöglicht aber Wohnqualität für eine vergleichbare Anzahl Bewohner*innen.
Programm zur Begleitung und Unterstützung von betroffenen Mieter*innen
Um die teilweise vulnerablen Mieter*innen zielgerichtet zu unterstützen, stellt Immobilien Stadt Bern eine enge Begleitung bei der Suche nach neuem Wohnraum sicher. Diese umfasst mehrere Stufen, die auf die Bedürfnisse der Mieter*innen angepasst werden. Erfahrungen zeigen, dass nicht alle Mieter*innen eine Begleitung im gleichen Ausmass benötigen. Mit den Begleitmassnahmen sind auch bei Leerkündigungen von alten und stark sanierungsbedürftigen Liegenschaften mit ausserordentlich tiefen Bestandesmieten Lösungen für alle Mietparteien möglich.
- Frühe Sensibilisierung: Die Stadt informiert die Mieterschaft frühzeitig über anstehende Baumassnahmen. Die notwendigen Kündigungen erfolgen in allen Fällen mindestens 12 Monate im Voraus.
- Bedarfsgerechte Unterstützungsangebote: Alle betroffenen Mieter*innen werden bei der Suche nach einer neuen Wohnung durch Immobilien Stadt Bern unterstützt und über die verfügbaren Angebote informiert. Der Bedarf wird für jede Liegenschaft vor Ort erhoben.
- Referenzschreiben: Die heutigen Mieter*innen erhalten von Immobilien Stadt Bern ein Referenzschreiben. Dies ist ein wertvolles Instrument bei der Wohnungssuche.
- Verzicht auf Kündigungsfrist: Mieter*innen können bei erfolgreicher Suche das Mietverhältnis jederzeit vorzeitig innerhalb eines Monats beenden.
- Aufsuchende Angebote: Immobilien Stadt Bern bietet eine Begleitung vor Ort an. Mitarbeitende der Stadt Bern stehen für individuelle Beratung und Vermittlung zur Verfügung. Dabei ist die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen wertvoll.
- Aktive Begleitung: Die aktive Begleitung umfasst unter anderem das Führen von Gesprächen, die Kontaktaufnahme mit diversen sozialen Organisationen oder die allgemeine Unterstützung bei Formalitäten.
- Vorzugsrecht: Alle bisherigen Mieter*innen haben ein Vorzugsrecht für die sanierten Wohnungen, sofern sie die Vermietungskriterien erfüllen. Sie werden auch für andere Wohnungen, die im Portfolio des Fonds für Boden- und Wohnbau verfügbar sind, bevorzugt berücksichtigt.
- Zusammenarbeit mit anderen Eigentümerschaften und Immobilienverwaltungen: Immobilien Stadt Bern steht in regelmässigem Austausch mit Eigentümerschaften, um für spezifische Fälle Vorzugsrechte zu verhandeln.
