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15. März 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Kinderbetreuung: Gemeinderat will Mahlzeiten vergünstigen

Der Gemeinderat will die Mahlzeiten in familienergänzenden Betreuungseinrichtungen für Eltern und Erziehungsberechtigte einkommensabhängig vergünstigen. Er legt dafür dem Stadtrat eine Teilrevision des Betreuungs- und des Schulreglements vor.

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Mahlzeiten in Kitas, Tagis und Tagesschulen sowie bei Tageseltern nach wirtschaftlicher Situation der Eltern abgestuft zu vergünstigen. Die Einführung von einkommensabhängigen Mahlzeitenvergünstigungen macht eine Revision der entsprechenden Reglemente notwendig. Im Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Betreuungsreglement; FEBR) und im Reglement über das Schulwesen (Schulreglement; SR) soll der Grundsatz festgehalten werden, dass die Mahlzeiten sozial abgestuft vergünstigt werden dürfen. Die genaue Höhe der Vergünstigung und die Abstufungen dazu werden in den entsprechenden Ausführungserlassen (Betreuungsverordnung; FEBVO, Tagesschul- und Ferieninselverordnung; TSFV) vom Gemeinderat nach der Verabschiedung der beiden Reglemente durch den Stadtrat festgelegt werden. Es ist vorgesehen, die Mahlzeitenvergünstigung auf den Beginn des Jahres 2020 einzuführen.

Vergünstigungen nach Einkommen

Der Gemeinderat beabsichtigt die Einführung eines Systems, in dem die Mahlzeitenkosten je nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern um drei Franken (massgebendes Einkommen zwischen 51'001 Franken und 70'000 Franken) respektive um sechs Franken (massgebendes Einkommen bis 51'000 Franken) vergünstigt werden. Eltern, deren Einkommen über 70'000 Franken liegt, sollen wie bisher den vollen Beitrag an die Mahlzeiten bezahlen. Ausgeschlossen von der städtisch finanzierten Mahlzeitenvergünstigung sind zudem Eltern und Erziehungsberechtigte, die Sozialhilfe beziehen, da Betreuungs- und Mahlzeitenkosten durch die Sozialhilfe gedeckt sind. Mit dem vorgeschlagenen System sollen armutsgefährdete Familien sowie Familien aus dem unteren Mittelstand spürbar entlastet werden.

Erfüllung des Legislaturziels des Gemeinderats

Der Gemeinderat erfüllt mit der einkommensabhängigen Vergünstigung der Mahlzeiten ein Ziel seiner Legislaturrichtlinien 2017-2020: Zur Erreichung des Legislaturziels 2 («Chancengerechter Zugang zu Bildung und Arbeit») sollen unter anderem die Angebote der familienergänzenden Betreuung mit zusätzlichen städtischen Mitteln vergünstigt werden. Gleichzeitig wird damit die interfraktionelle Motion «Sozialverträgliche Mahlzeitentarife an Berner Tagesschulen» erfüllt, welche abgestufte Tarife für die Mahlzeiten an Tagesschulen fordert. Und schliesslich folgt der Gemeinderat mit der Vergünstigung der Mahlzeiten auch einer Empfehlung der durch die Direktion für Bildung, Soziales und Sport in Auftrag gegebenen Studie «Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut» des Büros BASS.

Spürbare Entlastung durch Mahlzeitenvergünstigung

Städtisch geführte Tagesschulen, Kitas und Tagis verrechnen den Eltern heute pauschal neun Franken pro Mittagessen und Kind. In privaten Kitas betragen die Kosten je nach Institution zwischen acht und 15 Franken. Die Beiträge für die Mahlzeiten sind damit ein erheblicher Kostenfaktor – bei Eltern in der tiefsten Einkommenskategorie übersteigen die Mahlzeitenbeiträge gar die Kosten für die Betreuung eines Kindes für einen ganzen Tag. Die Beiträge für die Mahlzeiten verzerren somit die sozial ausgestaltete Tarifstruktur für die Betreuung und führen in der Praxis beispielsweise in Tagesschulen dazu, dass Eltern aus Kostenüberlegungen auf eine Mittagsbetreuung für ihre Kinder verzichten.

Finanzielle Konsequenzen

Die Mahlzeitenvergünstigung wird jährliche Kosten in der Höhe von voraussichtlich insgesamt 1,7 Millionen Franken auslösen. Davon entfallen rund 1,1 Millionen Franken auf die Mahlzeitenvergünstigung in Kitas, Tagis und bei Tageseltern (Familie und Quartier Stadt Bern). Weitere 600'000 Franken dürften die Vergünstigungen im Tagesschulbereich kosten (Schulamt). Die benötigten Mittel werden im Budget 2020 und im Integriertem Aufgaben- und Finanzplan eingestellt.

Gemeinderat der Stadt Bern

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