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20. November 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Kinderrechte: Kinder mit und ohne Beeinträchtigung wirken mit

Die Stadt Bern setzt sich für die Partizipation aller Kinder und Jugendlichen ein. Besonders auch Kinder mit einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung sollen noch stärker in öffentliche Mitwirkungsprozesse eingebunden werden. Anlässlich des Kinderrechtstags vom 20. November besuchte Gemeinderätin Franziska Teuscher Schülerinnen und Schüler der Heilpädagogischen Sonder-schule (HPS) Bern und der Volksschule Spitalacker. An beiden Schulen fanden Mitwirkungsprozesse statt.

Zur Feier des internationalen Kinderrechtstags besuchte Gemeinderätin Franziska Teuscher heute die Heilpädagogische Schule HPS Bern und die Volksschule Spitalacker. Dies weil an diesen Schulen Schülerinnen und Schüler bei einem Um- bzw. Neubau aktiv mitgewirkt haben.

HPS-Neubau in Bümpliz – Schülerinnen und Schüler entscheiden mit

Der Baubeginn für den Neubau der Heilpädagogischen Schule HPS an der Statthalterstrasse in Bümpliz ist auf Ende Jahr angesetzt. Die Fachstelle Kinder- und Jugendmitwirkung der Stadt Bern hat gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern der HPS eine Mitwirkung zum neuen Aussenraum der Schule durchgeführt. Mit verschiedenen gestalterischen Methoden haben die Kinder und Jugendlichen ausgedrückt, welche Ansprüche und Wünsche sie an ihren neuen Schulaussenraum haben. Die HPS-Schülerinnen und -Schüler Valérie (14 Jahre), Brahim (13) und Aaron (17) sagen, dass sie sich in Bümpliz vor allem mehr Platz zum Fussball- und Basketballspielen wünschen. So sagte Brahim: «Unser jetziger Platz zum Spielen draussen ist viel, viel zu klein.» Der Landschaftsarchitekt ist nun beauftragt, die Resultate der Mitwirkung – und damit die geäusserten Anliegen und Bedürfnisse – in die Planung miteinzubeziehen und umzusetzen.

«Ich freue mich sehr. Das Bauprojekt am neuen HPS-Standort in Bümpliz ist das erste Bauprojekt der Stadt Bern, bei dem wir Inklusion ganz konkret auch in einer Mitwirkung umsetzen können», betonte die Bildungsdirektorin Franziska Teuscher.

Spitalacker – Schülerinnen und Schüler entwerfen das neue Pausendach

Vor drei Jahren fand an der Volkschule Spitalacker mit den Schülerinnen und Schülern eine Mitwirkung zur Sanierung und Erweiterung der Schule statt. Dabei ging es unter anderem um die Gestaltung des neuen Pausendachs für die Oberstufe. Schülerinnen und Schüler erarbeiteten gemeinsam mit Fachpersonen konkrete Baupläne, in denen die Jugendlichen ihre Ideen – etwa zu den Sitzgelegenheiten oder der Bepflanzung –  zum neue Pausendach auf der Turnhalle festgehalten haben. Diese Mitwirkung hat die heutige Gestaltung massgeblich mitgeprägt. Ende September wurden die Bauarbeiten abgeschlossen und das Pausendach den Schülerinnen und Schülern übergeben.

«Genauso stelle ich mir die Gestaltung unserer Stadt vor: Alle Kinder und Jugendlichen sollen partizipativ mitgestalten können. Sie sind schliesslich die Expertinnen und Experten ihres Lebensraums», betont Bildungsdirektorin Franziska Teuscher.

Aktionsplan kinderfreundliche Gemeinde

Für die Stadt Bern ist das Recht für Kinder und Jugendliche auf Anhörung und Partizipation ein zentraler politischer Grundpfeiler, welcher auch im aktuellen «UNICEF Aktionsplan für eine kinderfreundliche Gemeinde» festgehalten ist. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche bei Um- und Neubauten von Schulhäusern mitbestimmen sollen. Deshalb wurde vor rund vier Jahren ein offizieller Mitwirkungsleitfaden für Kinder und Jugendliche in die Bauplanungen von Hochbau Stadt Bern implementiert. In den vergangenen Jahren wurden Mitwirkungsprozesse bereits an verschiedenen Berner Schulen umgesetzt.

Was ist der UN-Kinderrechtstag?

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Erstmals erhielten damit alle Kinder der Welt dieselben Rechte: Jedes Kind der Welt hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, hat die 54 Artikel umfassende Konvention in zehn Grundrechte zusammengefasst. Darunter fallen Rechte wie das Recht auf Gleichbehandlung und der Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Gesundheit, Bildung, Freizeit und Erholung oder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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