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1. März 2019 | Gemeinderat, Direktionen

«Kooperation Bern»: Sechs Gemeinden planen die Zukunft

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Gemeinden Bern, Bolligen, Bremgarten bei Bern, Frauenkappelen, Kehrsatz und Ostermundigen haben heute an einer ersten Sitzung den gemeinsamen Prozess zu einer vertieften Zusammenarbeit/Fusionsabklärung gestartet. Mit einer Machbarkeitsstudie soll eine Grundlage geschaffen werden, auf deren Basis die beteiligten Gemeinden Ende 2020 Grundsatzentscheide treffen können. Für diese Abklärungen unter dem Namen «Kooperation Bern» haben die beteiligten Gemeinden einen Kredit von maximal 540’000 Franken gesprochen.

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Von links: Andreas Kaufmann (Bremgarten), Thomas Iten (Ostermundigen), Katharina Zuber (Bolligen), Katharina Annen (Kehrsatz), Alec von Graffenried (Bern), Markus Kämpfer (Frauenkappelen).

Im Dezember 2018 haben die Exekutiven der Gemeinde Ostermundigen und der Stadt Bern beschlossen, mit einer Machbarkeitsstudie die Chancen und Risiken einer Gemeindefusion auszuloten. Gleichzeitig haben sie weitere Gemeinden der Kernregion Bern eingeladen, sich an dieser Studie zu beteiligen. Dieser Einladung sind Bolligen, Bremgarten bei Bern, Frauenkappelen und Kehrsatz gefolgt. Die Gemeinderäte dieser vier Gemeinden haben sich im Verlauf der vergangenen Wochen für eine Beteiligung an der Machbarkeitsstudie ausgesprochen und vereinbart, die Kosten gemäss ihrer Bevölkerungszahl zu teilen.

Startsitzung für «Kooperation Bern» in Ostermundigen

Am 1. März 2019 haben sich die Gemeindepräsidien und weitere Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Gemeinden in Ostermundigen zu einer ersten gemeinsamen Sitzung getroffen und den Prozess zur vertieften Zusammenarbeit/Fusionsabklärung unter dem Projektnamen «Kooperation Bern» gestartet. Die Beteiligten betonten, dass die Fusionsabklärung ergebnisoffen gestaltet wird und kein Präjudiz für spätere Fusionsentscheide darstellt. Vielmehr soll mit der Machbarkeitsstudie eine Grundlage für einen Grundsatzentscheid geschaffen werden: Sie soll die Vor- und Nachteile sowie die Auswirkungen einer allfälligen Fusion auf relevante Bereiche – wie das Angebot an öffentlichen Dienstleistungen, die politische Struktur oder den Steuersatz – aufzeigen und diese anderen Formen einer vertieften Zusammenarbeit gegenüberstellen.

Projektführung durch Projektrat und Steuerungsausschuss

Die strategische Führung des Projekts übernimmt fortan ein Projektrat bestehend aus den sechs Gemeindepräsidien und je einem Gemeinderatsmitglied. Die Gemeindepräsidien bilden zudem den Steuerungsausschuss, der die Beschlüsse zuhanden des Projektrates vorbereitet und gegenüber der Öffentlichkeit vertritt. Die operative Verantwortung für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie übernimmt eine Gesamtprojektleitung, die extern ausgeschrieben wird. Wichtig ist den beteiligten Gemeinden auch, dass die Öffentlichkeit transparent, sachlich und fortlaufend auf verschiedenen Kanälen informiert wird und ein partizipativer Prozess stattfindet. Im Juni 2019 wird dazu im öffentlichen Verfahren ein Mandat für Kommunikation, Information und Partizipation ausgeschrieben.

Machbarkeitsstudie soll Anfang 2020 vorliegen

Die Ausschreibung der Gesamtprojektleitung erfolgt Anfang April 2019 im Einladungsverfahren. Verschiedene Büros werden zur Teilnahme angeschrieben. Die Vergabe des Mandats und damit die Aufnahme der Arbeiten zur Machbarkeitsstudie erfolgt vor den Sommerferien 2019. Ende Januar 2020 soll die Machbarkeitsstudie vorliegen. Anschliessend wird mit der öffentlichen Vernehmlassung eine breite politische Diskussion lanciert, die im Dezember 2020 in einen Grundsatzentscheid in den Gemeinden mündet, ob das Projekt weiterverfolgt oder abgebrochen werden soll. In Bern und Ostermundigen wird der Entscheid durch die Parlamente gefällt, in Bolligen, Bremgarten, Frauenkappelen und Kehrsatz durch die jeweils zuständigen Organe.

Stimmberechtigte haben das letzte Wort

Diejenigen Gemeinden, welche sich Ende 2020 für eine Weiterführung des Projektes entscheiden, arbeiten daraufhin gemeinsam einen Fusionsvertrag aus, der den Stimmberechtigten vorgelegt wird. Gemäss jetzigem Zeitplan sind die entsprechenden Volksabstimmungen über den Fusionsvertrag Mitte 2023 vorgesehen. Bei einer Annahme einer Fusion könnten die ersten gemeinsamen Wahlen im Herbst 2024 erfolgen.

Projektkredit für die Machbarkeitsphase

Für die Finanzierung der Machbarkeitsphase ist ein Kostendach von 540'000 Franken vorgesehen. Die Gemeinden beteiligten sich im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl. Der Kanton hat zudem eine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt.

Gemeinsame Medienmitteilung

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