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16. Juni 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Mehr Mittel für die Kunst im öffentlichen Raum

In der Stadt Bern besteht eine lange Tradition, einen Anteil der Baukosten von Projekten für Kunst zu reservieren: im Bereich Hochbau unter dem Label «Kunst und Bau», im Bereich Tiefbau unter «Kunst im öffentlichen Raum». Mit der Revision des Reglements Kunst im öffentlichen Raum aus dem Jahr 2010 wird diese Praxis bestätigt und zudem auf die Projekte im Tiefbau ausgeweitet. Der Gemeinderat hat die Revision zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

In der Stadt Bern wird bei jedem Bauprojekt ein Teil der Bausumme für die Realisation eines Kunstprojekts verwendet. Diese Praxis hat in Bern eine lange Tradition. Während das «Kunstprozent» früher nur direkt am betreffenden Bauprojekt umgesetzt werden konnte, existiert seit 2010 ein Fonds für Kunst im öffentlichen Raum, über den künstlerische Initiativen auch unabhängig von Bauprojekten finanziert werden können. Die Finanzierung und Entstehung von Kunst im öffentlichen Raum, initiiert durch die vom Gemeinderat eingesetzte Kommission Kunst im öffentlichen Raum, ist im Reglement festgehalten, das nun revidiert werden soll.

Kunst auch auf Quartierplätzen

Die Revision, die insbesondere wegen der Wiedereingliederung der Stadtbauten Bern in die Stadtverwaltung nötig wird, verfolgt zwei Ziele: Die Prozesse der Finanzierung und Entstehung von «Kunst im öffentlichen Raum» und «Kunst und Bau» sollen festgehalten und aufeinander abgestimmt werden. Zudem wird die Revision genutzt, um die Aktivitäten im öffentlichen Raum zu verstärken: Während es im Bereich Hochbau dabei bleibt, dass ein Prozent der wertvermehrenden Bausumme für Projekte «Kunst und Bau» eingesetzt wird, soll bei Vorhaben im Bereich Tiefbau und Stadtgrün nicht mehr nur auf den wertvermehrenden Teil der Bausumme, sondern auf der ganzen Bausumme ein Prozent für Kunst im öffentlichen Raum reserviert werden. Dies entspricht einer Summe von rund 200‘000 Franken pro Jahr. Mit diesen Mitteln sollen systematisch auch Quartierplätze temporär für Kunstprojekte freigegeben werden. Dies mit der Absicht, dass Kunstschaffende über ihre Ideen und Konzepte in einen Dialog mit der Bevölkerung treten und so die Quartierbewohnerschaft zur Auseinandersetzung mit ihrem Wohnort und zur Neuentdeckung ihres Umfelds anregen.

Mit der Revision gewinnt die Stadt eine klare Regelung der Verwendung des «Kunstprozents» sowie eine Koordination zwischen den Projekten im Tiefbau- und denjenigen im Hochbaubereich. 

Informationsdienst Stadt Bern

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