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21. November 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Neue Richtlinien für die öffentliche Beleuchtung

Der Gemeinderat hat im Rahmen des übergeordneten Beleuchtungskonzepts die neuen Richtlinien für die öffentliche Beleuchtung im Aussenraum verabschiedet. Die öffentliche Beleuchtung wird damit harmonisiert und nach ökologischen, wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Kriterien umgesetzt.

Mit den neuen Richtlinien wird im öffentlichen Aussenraum zukünftig für die ganze Stadt Bern eine harmonisierte und stimmige Beleuchtung sichergestellt. Dabei werden ökologische, sicherheitsrelevante, wirtschaftliche und auch touristische Faktoren berücksichtigt. Generell gilt: Soviel wie nötig und so wenig wie möglich beleuchten. Atmosphärische Beleuchtungen, Beleuchtungen bei Einzelanlässen sowie Anleuchtungen historischer Gebäude sind nach wie vor möglich, so lange die Anforderungen der Beleuchtungsrichtlinien erfüllt werden.

Die Energieeffizienz bleibt ein sehr wichtiger Faktor bei der öffentlichen Beleuchtung. Energie Wasser Bern konnte dank energieeffizienter LED-Technologie den Stromverbrauch bereits seit 2010 um rund einen Drittel von rund neun Millionen Kilowattstunden auf sechs Millionen Kilowattstunden im 2018 reduzieren. Dies, obwohl gesamthaft betrachtet die öffentliche Beleuchtung im Aussenraum zugenommen hat.

Positiver Einfluss auf Mensch und Umwelt

Dank der neuen öffentlichen Beleuchtung wird die Stadt Bern in einem ästhetischeren Licht erscheinen. Es wird sichergestellt, dass in allen städtischen Aussenräumen sukzessive nur noch Leuchtmittel mit warmweissem Licht mit möglichst wenig Blauanteil eingesetzt werden. Dies hat positive Einflüsse auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Für den Menschen wirkt warmweisses Licht angenehmer und blendet weniger. Tiere und Pflanzen werden in ihrem natürlichen Tag- und Nachtzyklus weniger gestört. Insbesondere Insekten werden durch warmweisses Licht weniger stark angelockt. Damit kann das durch Lichtquellen in der Nacht verursachte Insekten-Sterben gemindert werden. Insgesamt werden durch das warmweisse Licht allgemein gute Effekte auf die Biodiversität in der Stadt erwartet. Eine möglichst konsequente Ausrichtung der Leuchten nach unten soll zudem unnötige Lichtemissionen nach oben und somit eine übermässige nächtliche Himmelsaufhellung verhindern.

Klare Regeln und Anforderungen je nach Standort

In den Richtlinien wird klar unterschieden, wo der öffentliche Aussenraum beleuchtet werden darf und wo nicht. Für alle definierten Beleuchtungsorte werden konkrete Anforderungen gestellt. Der Sicherheitsaspekt wird neu stärker berücksichtigt. So zum Beispiel mit einer guten Farbwiedergabe, die die Gesichtserkennung in der Nacht verbessert, das subjektive Sicherheitsempfinden und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum werden erhöht. Ein entsprechendes Pilotprojekt auf der Grossen Schanze wurde der Öffentlichkeit bereits vor knapp einem Jahr vorgestellt.

Sukzessive Umsetzung bei Sanierungen

Die in den neuen Richtlinien definierten Anforderungen werden sukzessive im Rahmen von zukünftigen Sanierungen der öffentlichen Beleuchtung umgesetzt. Der Gemeinderat beabsichtigt ausserdem, im Rahmen des übergeordneten Beleuchtungskonzepts zukünftig auch Regelungen für das kommerzielle Licht vorzugeben, damit Schnittstellen zur öffentlichen Beleuchtung gewährleistet sind und die Harmonisierung der Beleuchtung verstärkt wird. In die Ausarbeitung dieser Regelungen wird auch das Gewerbe miteinbezogen werden.

Gemeinderat Stadt Bern

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