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4. April 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Städtische Pensionskasse: Vernehmlassung zum Primatwechsel

Der Gemeinderat schickt die Vorlage zum Primatwechsel in die Vernehmlassung. Anstelle des Leistungsprimats soll die Pensionskasse der Stadt Bern mit dem Beitragsprimat auf ein zeitgemässes Fundament gestellt werden. Mit Anpassungen beim Koordinationsabzug profitieren Mitarbeitende mit tieferen Einkommen von inskünftig höheren Leistungen. Die Kosten für die Übergangseinlage betragen 68 Millionen Franken. Der städtische Anteil von 40,5 Millionen Franken ist über die Zweckbindung des Rechnungsüberschusses 2015 bereits vorfinanziert. Die jährlichen Beiträge werden für alle Arbeitgeberinnen um insgesamt 4,89 Millionen Franken tiefer ausfallen, was die Tragbarkeit der Reform weiter stärkt.

Eine von Gemeinderat Alexandre Schmidt, Direktor für Finanzen, Personal und Informatik, geführte Arbeitsgruppe erarbeitete die Vorlage zum Primatwechsel der PVK. Sodann führte der Gemeinderat Anfang Jahr bei den acht der PVK angeschlossenen Organisationen und den Personalverbänden eine interne Vernehmlassung zum Primatwechsel durch. Die Vorlage zur Totalrevision des Personalvorsorgereglements mit Beitragsprimat ist dabei unbestritten geblieben. Folgende Ziele werden mit der Vorlage erreicht:

  • Fortführung des Finanzierungspfades von 340 Millionen Franken gemäss Stadtratsbeschluss;
  • Verbesserung der Leistungen für Mitarbeitende mit tiefen Einkommen durch Anpassung des Koordinationsabzuges und unwesentlich höhere Beiträge;
  • Beibehaltung des Leistungsniveaus für Mitarbeitende mit höheren Einkommen;
  • Keine Erhöhung der Beitragsbelastung für die versicherten Mitarbeitenden;
  • tiefere Beitragsbelastung der Arbeitgeberinnen;
  • Kompromiss in Bezug auf die finanzielle Tragbarkeit für die Arbeitgeberinnen und den Besitzständen für die versicherten Mitarbeitenden;
  • erhöhte Flexibilisierung bei den Versicherten durch Planwahl um + / - 2 Prozent.
  • Öffnung der PVK für interessierte weitere Arbeitgeberinnen durch zeitgemässe Sparpläne, die angeboten werden können.

Beibehaltung der Ausfinanzierungslösung im System der Teilkapitalisierung

Der Weg zur Ausfinanzierung sieht das Erreichen des Deckungsgrades von 100 Prozent bis spätestens im Jahr 2051 vor. Bereits konnte der Deckungsgrad innert drei Jahren von damals 79 Prozent auf heute 91 Prozent gesteigert werden. Der Wechsel zum Beitragsprimat erfordert deshalb keine neue Diskussion über die Behebung der Deckungslücke und Äufnung einer Wertschwankungsreserve. Die laufenden Massnahmen und die Lastenaufteilung zur Behebung der Unterdeckung werden in den neuen Beitragsprimatplan übernommen. Dadurch werden in der aktuellen Vorlage für den Primatwechsel mit rund 68,3 Millionen Franken für die Übergangseinlagen (Besitzstände) weit tiefere Kosten ausgewiesen als noch im Jahr 2010 mit rund 650 Millionen Franken.

Leistungsniveau und Höhe der Gesamtbeiträge

Durch eine veränderte Formel zur Berechnung des versicherten Lohns werden Mitarbeitende mit tieferen Einkommen künftig besser versichert. Bei Mitarbeitenden mit höheren Einkommen bleiben die Renten praktisch unverändert. Durch die Anpassung der Sparbeitragsskala und die Senkung der Risikobeiträge wird eine Entlastung der Gesamtbeiträge von insgesamt 6,7 Prozent pro Jahr erreicht. Von der Reduktion der Beiträge profitieren die Arbeitgeberinnen mit 4,97 Millionen Franken pro Jahr und die Arbeitnehmer mit 0,27 Millionen Franken.

Übergangseinlage und Besitzstände für die versicherten Mitarbeitenden

Durch den Primatwechsel entfallen die Solidaritäten der jungen versicherten Mitarbeitenden zu den älteren versicherten Mitarbeitenden. Letztere erreichen dadurch das bisherige Leistungsziel nicht mehr; und dies obwohl ihre Generation damals die älteren Mitarbeitenden unterstützt hatte. Sie benötigen eine einmalige Übergangseinlage, um im neuen Beitragsprimatplan wieder auf das bisherige Leistungsniveau zu kommen. Diese Übergangseinlage beträgt insgesamt 68,3 Millionen Franken und wird durch die Arbeitgeberinnen getragen. Die Gesamtlösung ist für die Arbeitgeberinnen deshalb tragbar, weil die Übergangseinlage durch die jährlich wiederkehrende Beitragsentlastung von 4,9 Millionen Franken innerhalb von 14 Jahren amortisiert wird. Die Inkraft-setzung des Primatwechsels ist per 1. Januar 2019 geplant. Sie bedarf der Zustimmung des Parlaments und wird den Stimmberechtigten freiwillig zum Beschluss unterbreitet werden.

Die Unterlagen zum Primatwechsel sind auch auf der Webseite der Personalvorsorgekasse Stadt Bern zu finden.

Spezialfinanzierung für die Stadt Bern

Im Zusammenhang mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wird die Stadt für ihren Anteil der PVK eine Übergangseinlage im Umfang von voraussichtlich rund 40,5 Millionen Franken leisten müssen. Die Finanzierung ist bereits gesichert. Die Erfolgsrechnung 2015 der Stadt schliesst bekanntlich mit einem Ertragsüberschuss von 63,7 Millionen Franken ab. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat mittels Reglement die Einlage des entsprechenden Beitrags in eine neue Spezialfinanzierung. Über diesen Weg ist der Primatwechsel bereits mit einem Teil des Rechnungsüberschusses 2015 vorfinanziert.

Informationsdienst Stadt Bern

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