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4. Juli 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Tourismus: Administration der Abgaben neu regeln

Infolge einer Änderung der kantonalen Gesetzesgrundlagen müssen städtische Beherbergungsbetriebe die von ihnen zu bezahlende Beherbergungsabgabe (Kanton) und Übernachtungsabgabe (Stadt) derzeit an zwei Stellen abliefern. Mit einer Teilrevision des Übernachtungsabgabereglements soll die Grundlage geschaffen werden, dass die Tourismusorganisation Bern Welcome neben der kantonalen auch die kommunale Abgabe entgegennehmen kann. Die hoheitlichen Befugnisse bleiben bei der Steuerverwaltung der Stadt Bern. Der Gemeinderat hat die entsprechende Vorlage zuhanden des Stadtrats verabschiedet.

Der Gemeinderat hat eine Teilrevision des städtischen Übernachtungsabgabereglements (ÜAR) zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Mit der Teilrevision soll es möglich werden, dass die Beherbergungsbetriebe künftig neben der kantonalen Beherbergungsabgabe auch die kommunale Übernachtungsabgabe an die Tourismusorganisation Bern Welcome abliefern. Heute wird erstere durch Bern Welcome und letztere durch die Steuerverwaltung der Stadt Bern erhoben, womit sich die Beherbergungsbetriebe für ihre Beherbergungs- und Übernachtungsabgabeabrechnung an zwei verschiedene Stellen wenden müssen. Mit der Teilrevision wird die rechtliche Grundlage für eine entsprechende Aufgabenübertragung geschaffen.

Hoheitlichen Befugnisse bleiben bei der Stadt

Die reine Entgegennahme der Übernachtungsabgabe beinhaltet keine hoheitlichen Befugnisse. Bern Welcome wird somit zu keinem Zeitpunkt hoheitlich handeln; die Behandlung von strittigen Fällen bleibt in der Kompetenz der Stadtberner Steuerverwaltung. Damit trägt der Gemeinderat den rechtsstaatlichen Überlegungen Rechnung, dass eine Aufgabenübertragung nur soweit gehen soll, wie nötig.

Auslöser für die Teilrevision des Übernachtungsabgabereglements ist ein Entscheid des Regierungsrats, wonach das Einziehen der kantonalen Beherbergungsabgabe durch die Tourismusorganisation der entsprechenden Destinationen zu erfolgen hat. Als Stelle zur Entgegennahme der Abgabe für die Destination Bern wurde die Tourismusorganisation Bern Welcome bestimmt, welche seit dem 1. Mai 2019 bereits als Ablieferungsstelle für die kantonale Beherbergungsabgabe in Bern fungiert. Damit künftig wieder eine Lösung mit einer einheitlichen Stelle für die kantonale und die kommunale Abgabe (einschliesslich des Bern-Ticket-Zuschlags) umgesetzt werden kann, soll mit der vorliegenden Teilrevision des ÜAR die rechtliche Grundlage für eine entsprechende Aufgabenübertragung an Bern Welcome geschaffen werden.

Zur praktischen Umsetzung der Aufgabenübertragung soll nach dem Inkrafttreten des angepassten ÜAR zwischen der Stadt Bern und Bern Welcome ein entsprechender Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Stadtrat kann das Reglement voraussichtlich auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden.

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Titel
Vortrag an den Stadtrat (PDF, 241.7 KB)

Gemeinderat Stadt Bern

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