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17. Oktober 2019 | Gemeinderat, Direktionen

Verpflichtungskredit zur Risikoabdeckung im Asylbereich

Der Kanton wird der Stadt Bern die Aufgaben als regionale Partnerin im Asyl- und Flüchtlingsbereich (NA-BE) für die Region Stadt Bern übertragen. Diese Leistungen sollen kostenneutral erbracht werden. Für die Risikoabdeckung beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Verpflichtungskredit im Umfang von maximal 3,36 Millionen Franken. Dies verteilt über die achteinhalb Jahre der Vertragsdauer.

Die Stadt wird im Rahmen von NA-BE im Auftrag des Kantons bis 2028 die Aufgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich erfüllen. Als regionale Partnerin wird sie gemäss Umsetzungsplanung ab 1. Juli 2020 in Bern, Bremgarten, Kirchlindach, Köniz, Muri, Ostermundigen und Zollikofen für die Förderung der Integration, die Unterbringung, die Fallführung und Betreuung sowie für die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zuständig sein. Der Kanton überträgt der Stadt diese Aufgaben mittels Leistungsvertrag. Dieser hat eine Laufzeit von achteinhalb Jahren.

Leistungen werden kostenneutral erbracht

Die Leistungsabgeltung teilt sich auf in effektive Kosten (Sozialhilfe/Unterkunft), pauschale Kostenanteile (Fallführung/Betreuung) und erfolgsorientierte Kostenanteile (Integrationsförderung). Das Auftragsvolumen ist schwer vorauszusagen, da es abhängig von der Entwicklung der Anzahl Asylgesuche ist. Die bestehenden Planungszahlen ergeben ein mögliches Volumen von 40 bis 50 Millionen Franken jährlich. Dabei fällt der grösste Kostenanteil für Sozialhilfe, Unterbringung und Fallführung an. Für die Integrationsförderung sind im Durchschnitt rund 2,5 Millionen Franken jährlich veranschlagt.

Der Gemeinderat sieht vor, diese Aufgaben kostenneutral zu erbringen und plant die Umsetzung entsprechend sorgfältig. Ein Kostenrisiko aufgrund von unvorhersehbaren, schwer steuerbaren Entwicklungen wie schwankende Zahlen bei den Asylgesuchen ist jedoch nicht auszuschliessen. Zur Deckung dieses Risikos ist ein Verpflichtungskredit im Umfang von maximal 3,36 Millionen Franken über die gesamte Laufzeit des Leistungsvertrags vorgesehen. Der Gemeinderat stellt dem Stadtrat – im Rahmen einer Eventualverpflichtung – einen entsprechenden Kreditantrag.

Gemeinderat der Stadt Bern

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