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Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat

  • bestimmt Ziele und Mittel des öffentlichen Handelns.
  • plant und koordiniert die Tätigkeiten der Stadt.
  • wahrt die öffentliche Sicherheit.
  • tritt als Kollegium auf, führt die Stadtverwaltung und trägt die Verantwortung für deren einheitliches Handeln.
  • stellt die Regierungstätigkeit jederzeit sicher.
  • bereitet die Geschäfte für den Stadtrat und die Stimmberechtigten vor und stellt Anträge.
  • entwirft Reglemente und erlässt Verordnungen.
  • bestimmt die Schwerpunkte der Legislaturrichtlinien und legt gegenüber dem Stadtrat Rechenschaft ab.
  • erteilt Konzessionen.
  • legt das städtische Vermögen an.
  • vertritt die Stadt und pflegt die Beziehungen zur Öffentlichkeit, zu Gemeinden, Kanton, Bund und zum Ausland.
  • leitet die Verwaltung, wählt das obere Kader, die Mitglieder von Kommissionen und Vertretungen der Stadt.
  • ist zuständig für Ausgaben bis Fr. 300'000. 
  • stellt die Information der Öffentlichkeit über städtische Belange sicher.

Weitere Informationen.

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