Betreuungsgutscheine
Mit Betreuungsgutscheinen werden die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilienorganisationen vergünstigt. Hier finden Sie die nötigen Informationen für den Antrag eines Betreuungsgutscheins.
Aktuelle Informationen
Änderungen bei den Betreuungsgutscheinen per 1. August 2026
Per 1. August 2026 ändert sich die kantonale Verordnung über die Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung (FKJV).
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Kantonale Änderungen (FKJV)
Kinder werden neu bis 18 Monate als Babys betreut und die Familien erhalten ebenfalls so lange einen höheren Betreuungsgutschein.
Neue Einkommensgrenzen
Neu werden die Einkommensgrenzen (siehe massgebendes Einkommen) für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen sowie für den Erhalt der maximalen Vergünstigung erhöht:
| Bis 31. Juli 2026 | Ab 1. August 2026 | |
| Erhalt von Betreuungsgutscheinen | bis CHF 160'000 | bis CHF 170'000 |
| Maximale Vergünstigung | bis CHF 43'000 | bis CHF 49'000 |
Erhöhung der maximalen Vergünstigung:
Die maximale kantonale Vergünstigung pro Betreuungstag in Kitas beträgt:
| Kitas | Bis 31. Juli 2026 | Ab 1. August 2026 |
| Babys | CHF 150.00 (bis 12 Monate) |
CHF 157.50 (bis 18 Monate) |
| Kleinkinder bis zum Eintritt in den Kindergarten | CHF 100.00 | CHF 105.00 |
| Kindergartenkinder | CHF 75.00 | CHF 78.80 |
| Kinder mit hohem Förderaufwand | CHF 50.00 | CHF 52.50 |
Die maximale kantonale Vergünstigung pro Betreuungsstunde in Tagesfamilien beträgt:
| Tagesfamilien | Bis 31. Juli 2026 | Ab 1. August 2026 |
| Babys | CHF 12.75 | CHF 13.40 |
| Kleinkinder bis zum Eintritt in den Kindergarten | CHF 8.50 | CHF 8.90 |
| Kindergartenkinder | CHF 8.50 | CHF 8.90 |
| Kinder mit hohem Förderaufwand | CHF 4.25 | CHF 4.45 |
Städtischer Zuschlag
Familien mit Wohnsitz in der Stadt Bern erhalten zusätzlich zum kantonalen Gutscheinbetrag einen einkommensabhängigen städtischen Zuschlag.
Dieser beträgt bis zu einem massgebenden Einkommen von 43'000 Franken 31 Franken pro Betreuungstag und wird schrittweise reduziert.
Ab einem Einkommen von 140'000 Franken und mehr wird kein Zuschlag mehr bezahlt.
Die Stadt richtet zudem einen Babyzuschlag aus. Für Kinder bis 12 Monate wird die Betreuung bis maximal 20 Franken pro Tag zusätzlich vergünstigt.
Mit dem städtischen Gutscheinrechner können Sie die ungefähre Höhe des Betreuungsgutscheins ermitteln.
Was sind Betreuungsgutscheine?
- Betreuungsgutscheine vergünstigen die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern. Die Gutscheine gelten nur in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen, die Gutscheine entgegennehmen.
- Familien stellen in ihrer Wohngemeinde ein Gesuch, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten.
- Das vollständige Gesuch für Betreuungsgutscheine muss spätestens im Monat vor dem Betreuungsbeginn eingereicht werden.
- Eine Gutscheinperiode dauert ein Schuljahr. Sie beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
- Die Höhe der Vergünstigung richtet sich unter anderem nach der Höhe des jährlichen Familien-Nettoeinkommens.
- Die Vergünstigung wird direkt an die Kita oder Tagesfamilienorganisation überwiesen.
Wer bekommt einen Betreuungsgutschein in der Stadt Bern?
- Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz ist in der Stadt Bern.
- Sie und Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin sind erwerbstätig, Sie absolvieren eine staatlich anerkannte Ausbildung, Sie sind arbeitssuchend oder Sie haben eine gesundheitliche Indikation. Auch eine nachgewiesene Freiwilligenarbeit wird zu maximal 15 Prozent anerkannt. Falls für Ihr Kind eine Fachstellenbestätigung ausgestellt wird wegen einer sozialen oder sprachlichen Integration, sind Nachweise zu der oben erwähnten Auflistung nicht nötig.
- Ein Beschäftigungspensum von mindestens 105 Prozent bei Elternpaaren oder 5 Prozent bei Alleinerziehenden ist nötig. Ist dieser Wert erreicht, wird generell ein Zuschlag von 20 Prozent angerechnet.
- Ihr massgebendes Familieneinkommen ist tiefer als 160'000.00 Franken.
- Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation nimmt am kantonalen Gutscheinsystem teil und Sie haben einen Vertrag mit der Kita oder Tagesfamilienorganisation abgeschlossen.
Wie gehen Sie vor?
Bitte wenden Sie sich direkt an die Kita oder Tagesfamilienorganisation, für die Sie sich interessieren. Ob eine Institution Betreuungsgutscheine entgegennimmt, sehen Sie auf dem kantonalen Familienportal.
Wenn Sie einen Vertrag mit der Kita oder Tagesfamilienorganisation abgeschlossen haben, reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch bei Familie & Quartier Stadt Bern ein, am besten online. Wir prüfen Ihr Gesuch und berechnen den Gutschein, dann bekommen Sie Ihre Verfügung.
Der Gutschein ist längstens ein Jahr gültig, maximal bis zum 31. Juli. Betreuungsgutscheine sind jährlich neu zu beantragen.
Bitte beachten Sie
Gutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch daher spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn des Kindes in der Kita ein. Ihr Gesuch gilt als eingereicht und vollständig, wenn die unterschriebene Freigabequittung (online mit kiBon) oder das unterschriebene Gesuchformular mit allen erforderlichen Unterlagen bei uns vorliegt. Sie können uns das unterschriebene Gesuch per Post oder E-Mail senden oder vorbeibringen.
Das können Sie erwarten
Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen einer Familie. Mit dem Gutscheinrechner können Sie die Höhe der Vergünstigung ungefähr berechnen.
Datenschutz
Für die Berechnung benötigen wir sensible Daten wie beispielsweise Ihre komplette Steuererklärung. Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Sie haben aber das Recht, nicht relevante Daten einzuschwärzen. Siehe auch Merkblatt zum Datenschutz (PDF, 132.7 KB).
Noch Fragen?
Weitere Informationen zu den Gutscheinen finden Sie in den häufig gestellten Fragen. Sie können uns gerne telefonisch oder schriftlich kontaktieren, oder Sie vereinbaren mit uns einen Termin. Siehe Kontakt.
Formulare für Gutscheine ab 1. August 2025 bis 31. Juli 2026
| Titel |
|---|
| Gesuch um Betreuungsgutscheine ab 1. August 2025 (PDF, 293.1 KB) |
| Formular Erwerbspensum ab 1. August 2025 (PDF, 171.5 KB) |
| Formular Einkommensverschlechterung ab 1. August 2025 (PDF, 217.1 KB) |
| Formular Gesundheitliche Indikation (PDF, 27.4 KB) |
