Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Mahlzeitenvergünstigung

Per 1.1.2020 vergünstigt die Stadt Bern in den subventionierten Betreuungseinrichtungen (Kitas, Tagis, Tageseltern und Tagesschulen) die Mahlzeiten. Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach dem massgebenden Einkommen der Eltern / Erziehungsberechtigten.

Wer hat Anspruch auf die Mahlzeitenvergünstigung?

Anspruch auf Mahlzeitenvergünstigung haben alle Familien, die einen vergünstigten Betreuungsplatz beanspruchen und deren Einkommen 70'000 Franken nicht übersteigt. Die Familien erhalten abhängig von ihrem Einkommen eine Vergünstigung von 3 Franken beziehungsweise 6 Franken je Mahlzeit.

Massgebendes Einkommen (in CHF) Vergünstigung je Mahlzeit (in CHF)
Bis 51'000 6.-*
Zwischen 51'001 und 70'000

3.-*

Ab 70'001

0.-

*Ausgeschlossen von der Mahlzeitenvergünstigung sind Familien, die Sozialhilfe beziehen. Mahlzeitenkosten sind durch die Sozialhilfe bereits gedeckt.

Die Vergünstigung wird nur auf Mahlzeiten gewährt, die im Rahmen des anspruchsberechtigten Pensums tatsächlich in Rechnung gestellt werden. Die Familien beteiligen sich mit einem Selbstkostenbehalt von mindestens 2 Franken pro Mahlzeit.

Wie wird die Mahlzeitenvergünstigung ausbezahlt?

Familien, die ihr Kind in einer städtischen Kita oder bei den Tageseltern betreuen lassen, erhalten die Vergünstigung monatlich durch die Stadt Bern auf ihr Bankkonto zurückerstattet. Bei den Tagis und Tagesschulen wird die Vergünstigung direkt mit der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Weitere Informationen.

Fusszeile