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Leerwohnungszählung

Hier erfahren Sie mehr zur aktuellen Leerwohnungszählung.

Statistik Stadt Bern führt im Auftrag des Bundesamtes für Statistik auch dieses Jahr eine Zählung der leer stehenden Wohnungen in der Stadt Bern durch. Stichtag ist der 1. Juni 2025. Erfasst werden somit alle Wohnungen, die am 1. Juni leer stehen. Die Ergebnisse der Zählung bilden wichtige Grundlagen für die Beurteilung des Bau- und Wohnungsmarktes.

Als Rechtsgrundlage für die Leerwohnungszählung gelten das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 sowie die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993.

Personen mit Immobilieneigentum sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gebeten, leer stehende Objekte, die den Definitionen entsprechen (siehe Blattregisterkarte im unten stehenden, elektronischen Erhebungsformular), Statistik Stadt Bern zu melden (Tel. 031 321 75 31 oder E-Mail ). Wenn Sie ein Papierformular bevorzugen, stellen wir Ihnen gerne eines zum Ausfüllen zu. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

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Titel
Formular Leerwohnungen (XLSX, 109.0 KB)

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