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Sexarbeit

Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Hier finden Sexarbeitende und Betreiberinnen und Betreiber von Salons wichtige Informationen, um ihrem Gewerbe nachzugehen.

Unter Sexarbeit versteht man das Anbieten und die Ausübung von sexuellen Dienstleistungen, meist gegen Geld. Die Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Im Kanton Bern regeln das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe (PGG) und die zugehörige Verordnung die Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden sowie die Bewilligung von Betrieben im Prostitutionsgewerbe.

Haben Sie Fragen? Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sexarbeitende

Die Tätigkeit für sexarbeitende Personen ist für EU/EFTA-Angehörige melde- respektive bewilligungspflichtig.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Fremdenpolizei der Stadt Bern
Tel. +41 31 321 53 00 
(erreichbar Montag – Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr)
fremdenpolizei@bern.ch

Weitere Informationen.

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