Erläuterung Bescheinigungen
Hier finden Sie nähere Informationen zu den Bescheinigungen: Einbürgerung, Steuerpflicht für die Schweiz, Steuern bezahlt, Rückerstattungsanträge Kantone FR/VS/VD/GE/NE.
Bescheinigungen werden nur für Einwohner bzw. steuerpflichtige Personen sowie juristische Personen der Gemeinde Bern durch die Steuerverwaltung der Stadt Bern ausgestellt. Steuerpflichtige Personen von anderen Gemeinden wenden sich bitte an Ihre entsprechende Wohnsitzgemeinde.
Einbürgerung
Aktuelle Bescheinigung der Steuerbehörde betreffend Steuerausstände der Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern.
Steuerpflicht
Allgemeine Bestätigungen des steuerrechtlichen Wohnsitzes natürlicher Personen
- ...für das Ausland, können Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern beantragen (Ansässigkeitsbescheinigung)
- ...für die Schweiz, können Sie unten beantragen «Bescheinigung bestellen»
Steuern bezahlt
Für das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionen) werden Nachweise eingefordert, dass die Anbietenden die Steuern bezahlt haben und den Verpflichtungen nachgekommen sind. In der Regel wird diese Bescheinigung von Firmen beantragt.
Rückerstattungsanträge Kantone FR/VS/VD/GE/NE
Sie können das von Ihrem Wegzugskanton erhaltene Formular per E-Mail (steuerverwaltung@bern.ch) oder auf dem Postweg (Steuerverwaltung Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern) einreichen.