Fragen und Antworten (FAQ)
Wer kann von Betreuungsgutsprachen profitieren?
Betreuungsgutsprachen richten sich an AHV-Rentner*innen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, die ohne zusätzliche Dienstleistungen nicht mehr selbständig wohnen können und deren Einkommen und Vermögen gewisse Grenzen nicht überschreiten:
Berechnungsgrundlage |
Einzelperson |
Paare* |
---|---|---|
Maximales steuerbares Einkommen gemäss Steuerveranlagung |
Fr. 32’000 |
Fr. 48’000 |
Maximales Vermögen gemäss Steuerveranlagung (vor Abzügen)
|
Fr. 37'500 |
Fr. 60’000 |
* Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Paare
Wer bereits eine Hilfslosenentschädigung mittleren oder schweren Grades bezieht, ist vom Bezug von Betreuungsgutsprachen ausgeschlossen.
Wie ist vorzugehen, um Betreuungsgutsprachen zu erhalten?
Auf der Website der Stadt Bern findet sich ein elektronisches Anmeldeformular. Dieses kann elektronisch ausgefüllt und abgeschickt oder ausgedruckt und per Post eingereicht werden. Wichtig ist, dass bereits bei der Anmeldung eine Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung beigelegt wird, damit die finanziellen Voraussetzungen für Betreuungsgutsprachen geprüft werden können. Eine Fachperson der Pro Senectute nimmt anschliessend Kontakt mit der gesuchstellenden Person auf.
Wie wird der Bedarf festgestellt?
Für die Feststellung des Bedarfs wurde eigens ein Bedarfsabklärungsinstrument entwickelt. Die Fachperson der Pro Senectute aus dem kantonalen Programm «Zwäg ins Alter» führt dies Abklärung bei den gesuchstellenden Personen zuhause durch und gibt gestützt darauf eine Empfehlung zuhanden des Alters- und Versicherungsamts der Stadt Bern ab.
Wann und wie wird der Entscheid betreffend finanzieller Unterstützung bekannt gegeben?
Das Alters- und Versicherungsamt prüft gestützt auf die Empfehlung der Pro Senectute die finanziellen Verhältnisse der gesuchsstellenden Person. Der Entscheid wird der betroffenen Person innerhalb von zwei Wochen nach der Abklärung schriftlich mitgeteilt und umfasst Inhalt, Höhe und Dauer der Leistung.
Welche Dienstleistungen werden finanziert und in welcher Höhe?
Die finanzierbaren Dienstleistungen lassen sich in 6 Gruppen aufteilen.
Erhöhung der Sicherheit
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Fr. Fr. |
70 |
Ernährung (monatlich)
|
Fr. Fr. |
300 360 |
Integration / Vermeidung von Isolation (monatlich)
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Fr. |
80 |
Unterstützung der selbständigen Haushaltsführung
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Fr. | 250 |
Kleine Wohnungsanpassungen
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Fr. | 3000 |
Monatlicher Kostenbeitrag an eine betreute Wohnform inkl. 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, soziale Aktivitäten, Ansprechperson |
Fr. | 500 |
Bei den Angaben handelt es sich um Maximalbeiträge; es werden die effektiven Kosten bezahlt.
Können auch Dienstleistungen aus verschiedenen Gruppen finanziert werden?
Die Leistungen sind in begründeten Fällen bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 500.00 pro Monat/ Fr. 6000.00 pro Jahr kumulierbar. Der Betrag für Wohnanpassungen und Hilfsmittel beträgt maximal Fr. 3'000 für die ganze Laufzeit des Projekts und fliesst nicht in die Berechnung des Höchstbetrags ein.
Bei welchen Anbietenden dürfen die Dienstleistungen bezogen werden?
Die Dienstleistungen sind in der Regel bei gemeinnützigen Organisationen in der Stadt Bern zu beziehen (Pro Senectute Region Bern, Schweizerisches Rotes Kreuz Bern-Mittelland, Entlastungsdienst Bern usw.) Zu jedem Modul gibt es eine entsprechende Liste von möglichen Anbietenden. Die Fachpersonen der Pro Senectute unterstützen die anspruchsberechtigte Person bei der Auswahl und bei der Organisation.
Wie wird das Geld ausbezahlt?
Rechnungskopien (oder Quittungen bei Barzahlungen) für die in der Kostengutsprache festgelegten Leistungen können dem Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern eingereicht werden. Sie werden bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Gruppe vergütet.
Wann kann eine Gutsprache für das betreute Wohnen gesprochen werden?
Gutsprachen können nur gesprochen werden, wenn die Hindernisfreiheit der angestammten Wohnung nicht gegeben ist und im Rahmen der Bedarfsabklärung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis sowie die Gefahr sozialer Isolation festgestellt wurde.
Wie ist vorzugehen, wenn eine Gutsprache für eine betreute Wohnform gesprochen wird?
Grundsätzlich können sich die anspruchsberechtigten Personen bei den Anbietenden von betreuten Wohnformen ihrer Wahl melden und sich erkundigen, ob eine Wohnung frei ist, deren Miete mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln finanzierbar ist. Das Kompetenzzentrum Alter unterstützt die anspruchsberechtigten Personen bei der Suche eines entsprechenden Wohnangebots.
Werden die finanziellen Leistungen unbeschränkt ausgerichtet?
Im Grundsatz werden Betreuungsgutsprachen für ein Jahr gewährt und sind wiederum um ein Jahr verlängerbar, wenn sich die Voraussetzungen nicht geändert haben. Der aktuelle Bedarf wird im Rahmen eines Gesprächs überprüft.
Bei den Betreuungsgutsprachen handelt es sich um ein auf drei Jahre befristetes Projekt mit dem Ziel, definitive Lösungen zu finden. Finanzierungen über diesen Zeitraum hinaus sind aber nicht grundsätzlich garantiert.
Gehen die Personen, die sich für Betreuungsgutsprachen anmelden, Verpflichtungen ein?
Im Rahmen des auf drei Jahre befristeten Projekts wird in einer Begleitforschung der Berner Fachhochschule, Departement Gesundheit untersucht, ob Betreuungsgutsprachen in dieser Form geeignet sind, das selbständige Wohnen im Alter zu unterstützen. Die gesuchstellenden Personen müssen sich deshalb bereit erklären, zuhanden der Forschung die erhobenen Daten zur Verfügung zu stellen und Fragen zu beantworten.
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