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Gutschrift für die Betreuung von der Familie

Vielleicht braucht jemand aus Ihrer Familie Pflege.

Und Sie kümmern sich um diese Person.

Zum Beispiel:

  • Ihre Eltern
  • Ihre Schwieger·eltern
  • Ihre Gross·eltern
  • Ihre Kinder
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin
  • Ihre Geschwister.

Dann können Sie eine Gutschrift für die Betreuung bekommen.

Man sagt dazu: «Betreuungs·gutschrift».


Was ist eine Betreuungs·gutschrift?

Eine Gut·schrift ist Geld.

Sie bekommen das Geld nicht bar auf die Hand bezahlt.

Aber Sie bekommen mehr AHV-Rente.

Oder Sie bekommen mehr IV-Rente.

Sie müssen sich dafür schriftlich anmelden.

Sonst bekommen Sie keine Gutschrift.


Sie haben Fragen?

Hier bekommen Sie Infos:

Ausgleichs·kasse vom Kanton Bern

Chutzen·strasse 70

3007 Bern

Telefon: 031 379 79 79

Weitere Informationen.

Mehr Informationen zum Thema «Gutschrift für die Betreuung von der Familie» in schwerer Sprache finden Sie auf der Seite Sozialversicherungen.

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