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Steuer·erklärung

Informationen zum Thema Steuern in Leichter Sprache.

Wann mache ich die Steuer·erklärung?

Am Anfang von jedem Jahr schicken wir Ihnen einen Brief.

Im Brief sind die Unterlagen für Ihre Steuer·erklärung.

Sie machen immer die Steuer·erklärung für das letzte Jahr.

Das letzte Jahr ist das «Steuer·jahr».

Zum Beispiel:

Im Jahr 2023 machen Sie die Steuer·erklärung für das Jahr 2022.

Sie schreiben in Ihre Steuer·erklärung:

«So viel Geld habe ich im letzten Jahr verdient.

So viel Geld war am Ende vom letzten Jahr auf meinem Konto.»

Wie fülle ich die Steuer·erklärung aus?

Auf Papier ausfüllen

Wir haben Ihnen einen Brief mit den Steuer·unterlagen geschickt.

Sie können die Unterlagen auf Papier ausfüllen.

In unserem Brief ist auch ein leerer Brief·umschlag mit unserer Adresse.

Stecken Sie die Unterlagen in den Brief·umschlag.

Danach schicken Sie uns die Steuer·erklärung mit der Post.

Im Internet ausfüllen

Sie finden die Unterlagen auch im Internet.

Sie können die Steuer·erklärung direkt im Internet machen.

Dann müssen Sie die Unterlagen nicht mit der Post schicken.

Auf der Webseite vom Kanton Bern finden Sie noch mehr Infos.

Infos zum Ausfüllen

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

Bis wann muss ich die Steuer·erklärung machen?

Es gibt eine Einreiche·frist für die Steuer·erklärung.

Einreiche·frist bedeutet:

Bis zu diesem Datum müssen Sie uns die Steuer·erklärung schicken.

Die Einreiche·frist ist der 15. März.

Es gibt Ausnahmen für bestimmte Personen.

Diese Personen dürfen die Steuer·erklärung später schicken.

Unter «Abgabe·frist der Steuer·erklärung» finden Sie mehr Infos.

Abgabe·frist der Steuer·erklärung

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

Kann ich die Einreiche·frist verlängern?

Vielleicht merken Sie:

Sie schaffen Ihre Steuer·erklärung nicht rechtzeitig.

Dann können Sie die Einreiche·frist verlängern.

  • Sie schreiben einen Brief an:

Steuer·verwaltung des Kantons Bern

Postfach

3001 Bern

  • Oder Sie verlängern die Frist im Internet.

Hier geht es zur Webseite vom Kanton Bern.

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

Bis zu diesen Terminen können Sie die Frist verlängern:

  • 15. Juli
  • 15. September
  • 15. November

Wohin schicke ich die Steuer·erklärung?

Sie haben die Steuer·erklärung auf Papier ausgefüllt

Unter·schreiben Sie die Steuer·erklärung.

Schicken Sie die Steuer·erklärung an:

Steuer·verwaltung der Stadt Bern

Bundes·gasse 33

3011 Bern  

Sie haben die Steuer·erklärung im Internet ausgefüllt

Schicken Sie uns die Steuer·erklärung direkt im BE-Login.

Das BE-Login ist ein Portal im Internet.

Ein Portal ist der Eingangs·bereich von einer Webseite.

Sie regis·trieren sich?

Dann haben Sie einen eigenen Bereich.

Dort können Sie Ihre Steuern organi·sieren.

Sie müssen eine Liste mit Belegen vom BE-Login schicken?

Schicken Sie diese Liste mit der Post an:

Steuer·verwaltung des Kantons Bern

Postfach

3001 Bern

Wie viel Steuern muss ich bezahlen?

Sie haben uns die Steuer·erklärung geschickt?

Dann rechnen wir die Steuern aus.

Danach schicken wir Ihnen eine Ver·an·lagung.

Die Ver·an·lagung ist ein Brief.

In dem Brief steht:

«So viel Steuern müssen Sie bezahlen.»

Hier finden Sie noch mehr Infos:

Steuern berechnen

Die Webseite ist in schwerer Sprache.

Weitere Informationen.

Mehr Informationen zum Thema «Steuer·erklärung» in der Stadt Bern, finden Sie auf der Seite Steuer·erklärung.

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