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Günstige Wohnungen

Informationen zum Thema Wohnen in Leichter Sprache

Wohnungen in Bern

Die Stadt Bern vermietet Wohnungen.

Einige Wohnungen sind besonders günstig.

Hier erfahren Sie alles:

Wie viele Zimmer haben die Wohnungen?

Wieviel kosten die günstigen Wohnungen?

Für wen sind die günstigen Wohnungen?

Welche Kriterien gibt es?
Kriterien sind Anforderungen.

Das heisst, bestimmte Punkte müssen erfüllt sein.

Wie gross darf die Wohnung sein?

Wo finden Sie eine freie Wohnung?

Wie können Sie eine günstige Wohnung bekommen?

 

Klicken Sie unten auf Ihre Fragen.

Wie viele Zimmer haben die Wohnungen?

Die meisten Wohnungen haben ein, zwei oder drei Zimmer.

Es gibt auch Wohnungen mit vier, fünf oder sechs Zimmern.

Wieviel kosten die günstigen Wohnungen?

  • 1-Zimmer-Wohnung: 500 Franken Miete
  • 2-Zimmer-Wohnung: 700 Franken Miete
  • 3-Zimmer-Wohnung: 900 Franken Miete
  • 4-Zimmer-Wohnung: 1'100 Franken Miete
  • 5-Zimmer-Wohnung: 1'300 Franken Miete
  • 6-Zimmer-Wohnung: 1'500 Franken Miete

Achtung:

  1. Die Nebenkosten kommen noch dazu.
  2. Gewisse Wohnungen haben zusätzlich ein halbes Zimmer.

Ein halbes Zimmer kostet 100 Franken mehr.

Beispiel:
Eine Wohnung mit 3 und ½ Zimmern kostet 1000 Franken.

Für wen sind die günstigen Wohnungen?

Die günstigen Wohnungen sind für:

Menschen in Bern mit wenig Einkommen und wenig Vermögen. 

Welche Kriterien gibt es?

Interessieren Sie sich für eine günstige Wohnung?

Das müssen Sie zuerst überprüfen:

Erfüllen Sie die 3 Kriterien?

Die 3 Kriterien:

  1. in Bern wohnen und Steuern zahlen
  2. wenig Einkommen haben
  3. wenig Vermögen haben

Unten erfahren Sie mehr zu den 3 Kriterien.

1. In Bern wohnen und Steuern zahlen

  • Sie wohnen seit 2 Jahren in der Gemeinde Bern.
  • Ausländer und Ausländerinnen müssen den Ausweis B, C oder F haben.
  • Sie zahlen seit 2 Jahren in der Gemeinde Bern Steuern.

2. Wenig Einkommen haben

Sie verdienen nicht mehr als das allerhöchste Einkommen auf unserer Liste.

Wie berechnen Sie Ihr Einkommen?

  • Zählen Sie zuerst alle Personen in Ihrem Haushalt, auch Kinder.
  • Rechnen Sie dann alle steuerbaren Einkommen zusammen.

Steuerbare Einkommen finden Sie auf der Steuererklärung.

Vergleichen Sie jetzt Ihr Einkommen mit der Liste unten.

  • Haben Sie weniger Einkommen als auf der Liste?
  • Oder genau so viel Einkommen wie auf der Liste?
  • Dann dürfen Sie eine günstige Wohnung beantragen.

Liste zum Vergleichen

Personen im Haushalt (auch Kinder)Maximales Einkommen
1 Person 25'000 Franken
2 Personen 33'000 Franken
3 Personen 40'000 Franken
4 Personen 46'000 Franken
5 Personen 52'000 Franken
6 Personen 58'000 Franken
7 Personen 64'000 Franken
8 Personen 71'000 Franken

Beispiel:
Bei Familie Ogi arbeiten Frau und Herr Ogi.

Beide verdienen zusammen 30'000 Franken.

Das ist weniger als das maximale Einkommen (33'000 Franken).

Familie Ogi darf deshalb eine günstige Wohnung beantragen.

 

3. Wenig Vermögen haben

Sie dürfen nicht mehr als 30'000 Franken Vermögen haben.

Ab zwei Personen nicht mehr als 60’000 Franken Vermögen.

Das Vermögen finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.

Wie gross darf die Wohnung sein?

Es gibt eine Zimmer-Regel:

Pro Person 1 Zimmer plus 1 Zimmer dazu.

Beispiel:

Sie leben zu zweit: 2 + 1 dazu = 3 Zimmer.

Sie dürfen also eine 3-Zimmer-Wohnung beantragen.

 

Alleinerziehende und geschiedene Eltern:

Lebt Ihr Kind nur teilweise bei Ihnen?

Dann gilt die Zimmer-Regel auch für Sie.

Sie müssen aber das Sorgerecht für Ihr Kind haben.

  • Senden Sie uns die Sorgerechts-Bescheinigung
  • oder die Obhuts-Berechtigung
  • oder eine Abmachung mit den Unterschriften beider Eltern.
    Zum Beispiel: Eine Bestätigung der Eltern.

Wo finden Sie eine freie Wohnung?

Auf dieser Webseite finden Sie freie Wohnungen.

Bei den günstigen Wohnungen steht im roten Titel:

«mit Vermietungskriterien».

Die Kriterien finden Sie oben.

Wie können Sie eine günstige Wohnung beantragen?

Sie können bei der Stadt Bern eine günstige Wohnung beantragen.

Rufen Sie dazu bei der Telefonnummer an,

die bei der Wohnung im Inserat steht.

Für allgemeine Fragen wählen Sie diese Telefonnummer: 031 321 60 60

 

Die Stadt Bern prüft:

  • Sind die 3 Kriterien erfüllt?
  • Sind alle Dokumente da?

Und danach?

Haben Sie eine günstige Wohnung erhalten?

Sie müssen nun jedes Jahr einen Fragebogen ausfüllen.

Die Stadt Bern prüft die 3 Kriterien und die Zimmer-Regel jedes Jahr.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu den Mietwohnungen? Oder haben Sie Interesse und möchten einen Termin?

Immobilien Stadt Bern hilft Ihnen weiter.

Kontaktieren Sie uns:

Telefon 031 321 60 60

E-Mail

Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben?

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder schicken Sie Ihre Bewerbung per Post an:

Immobilien Stadt Bern

Bundesgasse 33

3011 Bern

Oder kommen Sie persönlich mit der Bewerbung vorbei:

Öffnungszeiten Immobilien Stadt Bern

Weitere Informationen.

Mehr Informationen zum Thema «Günstige Wohnungen» in schwerer Sprache finden Sie auf der Seite Wohnung suchen.

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