Familienzulagen
Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen prüft die Gesuche für Familienzulagen und richtet die entsprechenden Leistungen aus.

Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Familienzulagen (FamZG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Die AHV-Zweigstelle der Stadt Bern ist in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür verantwortlich, dass Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Im Einzelnen beinhaltet dies die folgende Aufgaben:
- Beraten der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in allen Fragen der Familienzulagen.
- Erfassen der Betriebe, die keiner privaten Familienausgleichskasse angehören.
- Entgegennehmen der Gesuche um Ausrichtung von Familienzulagen, Beurteilen der Anspruchsberechtigung und Eröffnen des Entscheides.
- Ausrichten der Familienzulagen mittels Verrechnung mit den geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen, in Ausnahmefällen direkt an die anspruchsberechtigte Person.
- Familienzulagen: Bestimmen bezugsberechtigte Personen
- Familienzulagen: Fallbeispiele (PDF, 34.4 KB)
- Gesuchsformular finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
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Familienzulagen: Fallbeispiele (PDF, 34.4 KB) |