Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Familienzulagen

Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen prüft die Gesuche für Familienzulagen.

Familie beim Spaziergang
Bild Legende:

Das Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Die AHV-Zweigstelle  Bern-Ostermundigen ist in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür verantwortlich, dass Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

 Im Wesentlichen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:

  • Beraten der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in allen Fragen der Familienzulagen.
  • Prüfung der Erfassung von Betrieben, die keiner privaten Familienausgleichskasse angehören.
  • Entgegennehmen und Prüfung der Gesuche um Ausrichtung von Familienzulagen.

Weitere Informationen.

Fusszeile