Familienzulagen
Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen prüft die Gesuche für Familienzulagen.

Das Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen ist in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür verantwortlich, dass Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Im Wesentlichen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:
- Beraten der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in allen Fragen der Familienzulagen.
- Prüfung der Erfassung von Betrieben, die keiner privaten Familienausgleichskasse angehören.
- Entgegennehmen und Prüfung der Gesuche um Ausrichtung von Familienzulagen.
- Gesuchsformular finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern.