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Familienzulagen

Familienzulagen dienen dem teilweisen Ausgleich der Familienlasten. Sie sind einerseits im Bundesrecht und andererseits im kantonalen Recht geregelt. Die Anmeldung für Familienzulagen reichen Sie zur Prüfung bei der AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen ein.

Familie beim Spaziergang
Bild Legende:

Anmeldungen senden Sie vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben digital im PDF-Format an oder auf dem Postweg an die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Im Kanton Bern beträgt die Kinderzulage 230 Franken.
  • Für Jugendliche in Ausbildung beträgt die Ausbildungszulage 290 Franken.

Weitere Informationen zu den Familienzulagen finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

Weitere Informationen.

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