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Renten der AHV und IV

Die Renten der AHV und IV gehören zusammen mit den Ergänzungsleistungen zur 1. Säule der eidgenössischen Sozialversicherung. Sie sollen den Existenzbedarf der älteren Bürgerinnen und Bürger, der Hinterlassenen und Menschen mit einer Behinderung angemessen sichern.

Die AHV-Rente

Durch die AHV soll beim Wegfallen des Erwerbseinkommens im Alter oder beim Tod des Ehegatten bzw. der Ehegattin, des eingetragenen Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin oder eines Elternteils der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Die AHV erbringt Leistungen im Alter (Altersrente) oder an die Hinterlassenen (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten).

Die Rentenanmeldung kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden. 

Für die Berechnung und Auszahlung der Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat. Oder: diejenige Kasse, die Ihnen bereits eine Rente ausbezahlt, beispielsweise eine Invalidenrente oder Hinterlassenenrente.

Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatt*in bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten bzw. der Ehegattin auszahlt.

Die IV-Rente

Die Invalidenversicherung bezweckt die Eingliederung respektive Wiedereingliederung von Personen, die wegen Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen behindert sind. Eine Rentenzahlung erfolgt erst, wenn eine Ein- oder Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht möglich ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an die IV-Stelle des Kantons Bern oder direkt per E-Mail: info@ivbe.ch

Benötigen Sie weitere Merkblätter und Formulare, dann wenden Sie sich an die Ausgleichskasse des Kantons Bern.

Weitere Informationen.

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