Parkkarten Innenstadt
Möchten Sie eine Parkkarte? Das Bewilligungswesen des Polizeiinspektorats steht Ihnen zur Verfügung.
Corona: Parkkarte von zu Hause aus beantragen
Mit dem Webformular können Sie Ihre Parkkarte bequem von zu Hause aus beantragen. Aktuell bitten wir Sie, dies nach Möglichkeit dem persönlichen Besuch vorzuziehen.
Wichtig zu wissen:
- Die Stadt Bern ist in Parkkartenzonen unterteilt. Ausgestellte Parkkarten gelten jeweils in der bewilligten Zone. Bitte beachten Sie die Signalisation vor dem Parkieren.
- Parkkarten werden für leichte Motorwagen erteilt - in der Regel sind dies Personenwagen.
- Grundlage: Verordnung über Fahr- und Parkierbeschränkungen in der Oberen und Unteren Altstadt
- Online-Bestellung möglich
Wer bekommt eine Parkkarte?
Untere Altstadt
- Anwohnerinnen und Anwohner in der Berner Innenstadt
Ihr Name und Ihre Adresse stehen an erster Stelle im Fahrzeugausweis. Sie sind schriftenpolizeilich an der gleichen Adresse gemeldet. - Geschäftsbetriebe mit Sitz in der Berner Innenstadt
Das Fahrzeug ist auf den Geschäftsnamen eingelöst - «Andere gleichermassen Betroffene»:
Dabei handelt es sich zum Beispiel um Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter mit eigenem Fahrzeug, d.h. im Fahrzeugausweis ist an erster Stelle Ihr Name eingetragen
Obere Altstadt
Für das Parkieren in den Gassen der Oberen Altstadt werden keine Parkierbewilligungen erteilt.
Stimmen aber die Anspruchsvoraussetzungen (siehe: wer bekommt eine Parkkarte), können Sie eine Parkkarte erhalten, mit der Sie in den angrenzenden Parkkartenzonen parkieren können.
Parkkartenzonen
Die Parkkarten-Zonen sind online im Stadtplan ersichtlich. Und so geht’s:
- Sie wählen Stadtplan
- Rubrik "Suchen": Eingabe Ihrer Adresse
Übersicht Gebühren
- Berechtigte mit Wohn- oder Geschäftssitz der Berner Innenstadt
zum Parkieren in einer der Innenstadt angrenzenden Parkkartenzone
Fr. 264.00 pro Jahr - Private mit Wohnsitz in der Unteren Altstadt
zum Parkieren in der Unteren Altstadt für max. 48 Stunden
Fr. 960.00 pro Jahr - Unternehmungen mit einer Geschäftsniederlassung in der Unteren Altstadt mit Lieferbereitschaft
zum Parkieren in der Unteren Altstadt, beschränkt auf die Zeit von
Montag bis Mittwoch sowie am Freitag, 08.00 bis 19.30 Uhr,
am Donnerstag von 08.00 bis 21.30 Uhr sowie Samstagen und vor öffentlichen Feiertagen von 08.00 bis 17.30 Uhr
Fr. 960.00 pro Jahr - «Andere gleichermassen Betroffene» mit Wohnsitz in der Unteren Altstadt
zum Parkieren für max. 48 Stunden
Fr. 1 920.00 pro Jahr
Bezugsmöglichkeiten
- Online: Sie können die Karte online beantragen. Die Verrechnung der Kosten erfolgt elektronisch. Die Karte wird Ihnen per Post zugestellt. Nötige Beilage in elektronischer Form für nicht in Bern zugelassene Fahrzeuge: Fahrzeugausweis oder Fahrzeugbrief.
Parkkarte Anwohnende - Webformular - Wenn sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten, bringen sie bitte mit:
Ausgefülltes Gesuchsformular (siehe Downloads), Fahrzeugausweis oder Fahrzeugbrief