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Baulärm

Darf zu allen Zeiten und auch während der Nacht gebaut werden?

In der Stadt Bern gibt es zeitliche Einschränkungen für die Ausführung von Bauarbeiten. Zum Schutz der Anwohnenden dürfen gemäss Reglement zur Bekämpfung des Baulärms (SSSB 824.3) an Werktagen (Montag – Samstag) während den Zeitabschnitten von 20.00 – 07.00 Uhr und 12.00 – 13.15 Uhr und an Sonn- und Feiertagen keine lärmigen Bauarbeiten ausgeführt werden. Ausgenommen sind Notfallmassnahmen an öffentlichen Infrastrukturanlagen.

Durch das Bauinspektorat können aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Aufrechthaltung des öffentlichen Verkehrs oder bei besonderen Situationen Ausnahmen bewilligt werden.

Der Einsatz von besonders lärmintensiven Maschinen und Geräten (Rammarbeiten, Abbau mit Wasserhochdruck, Brecher etc.) ist generell bewilligungspflichtig. Gesuchsformular Baulärm (PDF, 137.8 KB)

Weitere Informationen.

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